Im Hörfunkbereich hat Media Broadcast seit Jahren ein Monopol und bezüglich der Preisgestaltung für die Übertragung von UKW-Signalen freie Hand. Die Bundesnetzagentur hat jetzt jedoch vorläufig die geplanten neuen Entgelte des Dienstleisters untersagt.
Neben DVB-T2 HD, wegen dessen Start Freenet den Bild- und Hörfunkdienstleister übernommen hat, verdient Media Broadcast sein Geld auch mit der Verbreitung von Hörfunk-Signalen. Da das Kölner Unternehmen in der Branche ein Monopol hat, kann es die Preise für diese Leistung selbst festlegen, muss diese jedoch von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigen lassen. Für die zum April geplanten neuen Entgelte hat die Behörde am Dienstag allerdings ihre Zustimmung verweigert.
Wie die BNetzA mitteilte, verstoßen 14 der insgesamt 102 verschiedenen eingereichten Entgelte gegen das Verbot eines Preishöhenmissbrauchs, weitere 40 Entgelte beeinträchtigen die Wettbewerbsmöglichkeit von Konkurrenten wie Uplink oder Divicon Media, die ebenfalls UKW-Signale übertragen.
Dabei verstoßen diese Entgelte gegen das Verbot sogenannter Preis-Kosten-Scheren, bei dem die „Spanne zwischen dem Entgelt für die Antennen(mit)benutzung und den Entgelten für die Ausstrahlung der UKW-Rundfunksignale“ nicht ausreicht, dass die Unternehmen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielen können.
Die BNetzA hat nun ein Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle eingeleitet, in der die vor zwei Wochen von der Media Broadcast eingereichten Entgelte einzeln geprüft werden. Bis zur Entscheidung bleiben die vom Dienstleister ab 1. April geplanten Entgelte untersagt. [buhl]
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