MDR befasst sich mit Kika-Betrug

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des Mitteldeutschen Rundfunks MDR werden sich auf Sondersitzungen mit dem Betrugsfall eines Mitarbeiters des Kinderkanals befassen. Dabei sollen auch Regelungen beschlossen werden, um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern.

Die beiden MDR-Gremien werden sich auf Sondersitzungen am 17. Januar mit der Betrugsaffäre beim Kika beschäftigen. Der Programmgeschäftsführer des Kinderkanals, Steffen Kottkamp, kündigte am Dienstag an, in Zukunft die Vergabe und Abrechnung von Leistungen strikt zu trennen. Dafür wurde nach MDR-Angaben als Sofortmaßnahme die bestehenden Zeichnungsberechtigungen verändert. „Damit werden wir nicht nur ein formales, sondern auch ein wirksames Vier-Augen-Prinzip durchsetzen“, sagte Kika-Programmgeschäftsführer Steffen Kottkamp.

Der unter Betrugsverdacht stehende Kika-Mitarbeiter wurde verhaftet und ihm wurde nach MDR-Angaben am 17. Dezember mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt. Die Untersuchung der Abläufe im Einzelnen und die Klärung der Frage nach möglichen Mitwissern oder Mittätern wird laut MDR fortgesetzt. Bisher gebe es keine Hinweise auf die Verwicklung weiterer Mitarbeiter. Alle Prozessschritte von der Beauftragung bis zur Rechnungsprüfung und -anweisung konnten vom mutmaßlichen Täter in seiner Position als Herstellungsleiter selbst vorgenommen oder auf den Weg gebracht werden.
 
Der Herstellungsleiter als „Zweiter Mann“ im Kika hatte laut MDR eine Zahlungsanweisungsberechtigung bis zu 500 000 Euro. Dadurch war es möglich, auch Zahlungen über 50 000 Euro trotz formaler Einhaltung des vorgeschriebenen Mehr-Augen-Prinzips innerhalb der Herstellungsleitung des Kika auszulösen ohne zum Beispiel den Kika-Programmgeschäftsführer einzubeziehen. Seit 2005 soll dem Sender durch gefälschte Abrechnungen ein Schaden von vier Millionen Euro entstanden sein. Da es sehr wahrscheinlich ist, dass der Betrug schon vor dem Jahr 2005 begann, rechnet der MDR mit einem Schaden von bis zu sieben Millionen Euro. [mw]

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