
Berlin – Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat den Beschluss des RBB zur Einstellung von Radio Multikulti mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Der Medienrat erinnerte daran, dass dieses Programm im Jahr 1994 mit maßgeblicherUnterstützung durch die Landesmedienanstalt ins Leben gerufen worden sei. Dies sei „sowohl finanziell durch Abführung von der MABB selbst nicht in Anspruch genommener Mittel als auch durch die Zuweisung einer Frequenz am Senderstandort Berlin“ geschehen.
Die am 1. Mai 2007 in Kraft getretenen Novellierung des Medienstaatsvertrages weist dem RBB sieben Hörfunkfrequenzen in Berlin zu, anders als zuvor hat die MABB aber keinen Einfluss auf deren Nutzung. Der Medienstaatsvertrag enthalte, so die Landesmedienanstalt, allerdings nach wie vor die Aufgabe der MABB, die Interessen von Minderheiten besonders zu berücksichtigen, einen finanziellen Beitrag könne sie allerdings nur aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung leisten, wie z.B. im Rahmen des „Offenen Kanals“, bei Projekten zur Förderung der Medienkompetenz oder für neuartige Übertragungstechniken. [fkr]
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