Ärger um die Ziehung der Lotto-Zahlen: Nachdem die Auslosung aus dem TV in das Internet gewandert ist, wurde die Übertragung im Netz nun als rechtswidrig eingestuft. Der Veranstalter benötigt deutschem Recht nach für die Übertragung um Netz eine Rundfunklizenz – die er aber wohl nicht bekommen wird.
Ärger um die neue Lotto-Show im Internet: Die Landesmedienanstalten in Deutschland betrachten das Nachfolgeformat der Fernsehziehung auf der Internetseite „Lotto.de“ als rechtswidrig.
Bei der Übertragung zweimal die Woche handele es sich rechtlich gesehen um Rundfunk und dafür sei eine Lizenz erforderlich, die der deutsche Lotto-Block aber nicht habe und die man ihm auch nicht erteilen könne, sagte der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brautmeier, der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte einen Bericht des „Hamburger Abendblatts“ (Montag). Brautmeier spricht für die 14 deutschen Landesmedienanstalten.
Bei der Übertragung zweimal die Woche handele es sich rechtlich gesehen um Rundfunk und dafür sei eine Lizenz erforderlich, die der deutsche Lotto-Block aber nicht habe und die man ihm auch nicht erteilen könne, sagte der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brautmeier, der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte einen Bericht des „Hamburger Abendblatts“ (Montag). Brautmeier spricht für die 14 deutschen Landesmedienanstalten.
Grund für das Problem sind die Eigentümerverhältnisse hinter der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, die stellvertretend für alle deutschen Lotto-Gesellschaften die Ausstrahlung der Ziehung im Netz übernimmt. „Hauptgesellschafter der Lotto Niedersachsen ist die Norddeutsche Landesbank, eine staatliche Bank“, erklärte Brautmeier. Staatlichen Institutionen sei es nach dem Medienrecht untersagt, Rundfunk zu machen. Die Landesbank befindet sich mehrheitlich im Besitz der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Vertreter der deutschen Landesmedienanstalten würden nun das Gespräch mit Lotto Niedersachsen suchen. Auf dem Tisch liegen dann nach Angaben Brautmeiers voraussichtlich zwei Optionen: Die Lotto-Gesellschaft könne ihr Angebot auf der Internetseite eines Rundfunklizenzinhabers ausstrahlen – infrage komme zum Beispiel die ARD. Oder es biete die Ziehung zeitversetzt in einer Mediathek an, um nicht mit dem Rundfunkgesetz in Konflikt zu geraten. Ein Sprecher von Lotto-Niedersachsen sagte am Montag, dass man sich bereits mit der Landesmedienaufsicht in Niedersachsen abstimme.
Vertreter der deutschen Landesmedienanstalten würden nun das Gespräch mit Lotto Niedersachsen suchen. Auf dem Tisch liegen dann nach Angaben Brautmeiers voraussichtlich zwei Optionen: Die Lotto-Gesellschaft könne ihr Angebot auf der Internetseite eines Rundfunklizenzinhabers ausstrahlen – infrage komme zum Beispiel die ARD. Oder es biete die Ziehung zeitversetzt in einer Mediathek an, um nicht mit dem Rundfunkgesetz in Konflikt zu geraten. Ein Sprecher von Lotto-Niedersachsen sagte am Montag, dass man sich bereits mit der Landesmedienaufsicht in Niedersachsen abstimme.
Ende Juni wurden die 49 Kugeln nach fast 50 Jahren zum letzten Mal vor TV-Kameras gezogen. Seitdem strahlt der Deutsche Lotto-Block die Ziehung im Internet aus. Das neue Lotto-Studio steht in Saarbrücken.
[dpa/hjv]
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