Die wirtschaftliche Lage des TV-Herstellers Loewe ist weiter kritisch. Um seine Existenz zu retten, will das angeschlagene Unternehmen nun mit gerichtlicher Hilfe unter einen Schutzschirm kommen.
Der schwer angeschlagene TV-Gerätehersteller Loewe will seine Existenz mit einem sogenannten Schutzschirmverfahren sichern. Wie Loewe am Dienstag mitteilte, soll beim Amtsgericht Coburg Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens für die Loewe AG und die Tochter Loewe Opta GmbH gestellt werden.
„Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten weiter wie bisher und nehmen nicht am Verfahren teil.“ Loewe werde weiter vom bestehenden Vorstand geführt. Der Hersteller hatte zuletzt mitgeteilt, dass aufgrund hoher Verluste mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt sei, und berief eine Hauptversammlung für Ende Juli ein. Der Aktienkurs war danach eingebrochen. Auf der IFA 2013 will der Hersteller unter anderem mit seinen neu aufgelegten TV-Linien wieder für Aufwind sorgen.
Das von Loewe angestrebte Schutzschirmverfahren soll betroffene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen, ohne die Geschäfte einem Insolvenzverwalter zu überlassen. Es ähnelt dem aus den USA bekannten Gläubigerschutz („Chapter 11“). In Deutschland gibt es diese Möglichkeit noch nicht lange. Sie beruht auf dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, das im März 2012 in Kraft trat. [dpa/hjv]
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