LMK will Urteil zu Drittsendezeiten genau prüfen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sat.1 ist seine Drittsendezeiten vorerst los. Ein Gerichtsurteil hat die 2013 durch die LMK durchgeführte Vergabe für rechtswidrig erklärt. Die Landesmedienanstalt will das Urteil nun genau prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden, wie deren Sprecher Joachim Kind gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.

Die Vergabe der Drittsendezeiten für den Sender Sat.1 wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gekippt. In einem Urteil vom Dienstag erklärten die Richter das 2013 durchgeführte Vergabeverfahren für rechtswidrig. Der Privatsender hat deshalb bereits angekündigt, Programme, die im Rahmen der Drittsendezeiten ausgestrahlt werden, vorerst aus dem Programm zu streichen.

Bei der für die Vergabe der Drittsendezeiten zuständigen Landesanstalt für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz möchte man das Urteil nun genau prüfen. Wie Sprecher Joachim Kind auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN erklärte, handle es sich um ein sehr komplexes Urteil, dass man sich nun in Ruhe anschauen müsse. Erst im Anschluss wolle man in Abstimmung mit den Gremien entscheiden, wie man verfahren werde. 
 
Laut dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz sei bereits die im vergangenen Jahr durchgeführte Ausschreibung zu den Drittsendezeiten bei Sat.1 fehlerbehaftet gewesen. Zudem sei die Vergabe unter zu großem Zeitdruck erfolgt und stark an den Befindlichkeiten von News and Pictures („Planetopia“ und „News & Stories“) orientiert gewesen. Insgesamt sei die Auswahl der Bewerber nach Einschätzung der Richter deshalb nicht fair und ergebnisoffen erfolgt. [ps]

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