Im Streit um die Drittsendezeiten von Sat.1 suchen die Landesmedienanstalten nun untereinander den Rechtsstreit. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz klagt gegen die Vergabe einer zusätzlichen Sendelizenz durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH).
Wie die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz am heutigen Mittwoch bekannt gab, hat diese am Dienstag beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wegen der Neuerteilung einer Sendelizenz für Sat.1 eingereicht.
Der Privatsender ist derzeit im Besitz einer Sendelizenz der LMK, warjedoch mit der Vergabe der Drittsendezeiten durch die Landeszentralenicht einverstanden gewesen und hatte deshalb parallel eine Lizenz beider MA HSH beantragt. Daraufhin hatte Sat.1 angekündigt, die noch bis2020 laufende Lizenz bei der LMK zu kündigen (DIGITALFERNSEHEN.deberichtete).
Wie die LMK jedoch mitteilte, sei es aus ihrer Sicht nicht zulässig bei laufender Lizenz und unverändertem Programm beliebig die beaufsichtigende Landesmedienanstalt zu wechseln. Laut LMK-Direktorin Renate Pepperdiene der Rechtsstreit dazu, die Einheit der Landesmedienanstalten wiederherzustellen: „Ein solches Vorgehen eines Senders muss erfolglos bleiben. Hier steht die medienpolitisch gewollte Einheitlichkeit der Aufsicht über privaten Rundfunk in ihrer Grundsätzlichkeit auf dem Prüfstand“, erklärte sie. [ps]
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