Zwei rheinland-pflälzische Radio-Sender sind ins Visier der Medienhüter geraten. Grund zur Beanstandung lieferten eine nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Dauerwerbesendung beim City Radio Trier sowie ein Verstoß gegen das Schleichwerbegesetz bei Radio Wittlich.
Wie die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) nach ihrer Sitzung am Montag bekannt gab, haben die Medienhüter Werbeverstöße im Programm zweier Radiosender beanstandet. City Radio Trier war aufgrund einer gesponserten Dauerwerbesendung ins Visier der Medienwächter geraten, die nicht ausreichend als solche gekennzeichnet war. Damit Hörer den Unterschied zwischen dem redaktionellen Programm und einer Dauerwerbesendung erkennen können, schreibt der Gesetzgeber vor, den Werbeblock entsprechen anzukündigen. Bei City Radio Trier war das nicht der Fall.
Darüber hinaus stellte die Versammlung auch einen Verstoß gegen das Sponsorverbot von Dauerwerbesendungen bei der Hörfunkwelle aus Trier fest. Entsprechende Hinweise dürfen nicht zum Kauf von Produkten des Sponsors anregen und demzufolge auch nicht in direkter Kombination mit dem Werbeblock ausgestrahlt werden. Bei der beanstandeten Werbesendung stellte die LMK allerdings fest, dass Sponsor und das beworbene Unternehmen identisch waren.
Ärger gab es aber auch für das Radio Wittlich. Nach Ansicht der Medienwächter hat das Programm gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen, da der Veranstalter im Zuge seines Programms ein Restaurant und seine Angebote bewarb, ohne den Beitrag als Werbung kenntlich zu machen. [fm]
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