Bereits vor seinem offiziellen Start droht dem geplanten Livestreaming-Dienst des Videoportals Youtube in Deutschland das Aus. Schuld daran sind die strikten Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags, denen sich auch TV-Angebote im Internet unterwerfen müssen.
Derzeit drohe dem Live-Streaming-Dienst der Google-Tochter ein Scheitern in Deutschland, berichteten „ZDF-Blog“ und „Handelsblatt“ übereinstimmend am Montag. Rechtlich problematisch sei vor allem, dass der neue Youtube-Dienst vermutlich unter die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags falle, weil sich das Angebot gezielt an das Publikum in Deutschland richte und die hiesige Youtube-Niederlassung als Veranstalter auftrete.
Sobald das Portal mehr als 500 parallele Zuschauer verzeichnet, ist nach deutschem Recht eine private Rundfunklizenz erforderlich. Damit droht sich der offizielle Start weiter zu verzögern. Bereits vor einer einem halben Jahr hatteYoutube erste Testläufe für Live-Streams im deutschen Markt angestoßen (DIGITALFERNSEHEN berichtete).
Das Angebot hat nur dann eine Chance, wenn es keinen journalistischen oder redaktionellen Charakter besitzt und sich so der Regulierung entzieht. Bei dem in den USA bereits aktiven Youtube-Angebot verläuft die Trennung zwischen usergenerierten Inhalten und professionellen Übertragungen fließend. Das macht es schwer kalkulierbar, wie die deutschen Medienhüter den Charakter des Angebots einstufen.
Die Veranstaltung über die US-Tochter von Youtube halten Experten ebenfalls für problematisch. Sobald Sprache und angepeilte Zielgruppe auf ein deutsches Angebot hindeuteten oder auf einer deutschen Webseite für den Stream geworben werde, stellten sich medienrechtliche Probleme. Auch in diesem Fall wäre eine Rundfunklizenz notwendig, sobald der Stream mehr als 500 Zuschauer erreicht und der Inhalt einen journalistisch-redaktionellen Background hätte.
Auch Verlage wie Springer und Spiegel sind häufig von dieser Gratwanderung zwischen Rundfunkveranstalter und Nachrichtenportal betroffen. So hat etwaSpiegel.tv für sein eher als Mediathek ausgelegtes Internetangebot eine Rundfunklizenz erworben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Springer hingegen hat für seine sporadischen Fußball-Übertragungen aus europäischen Ligen auf Bild.de bislang laut „ZDF-Blog“ keine Rundfunklizenz beantragt. [mho]
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