Der umstrittene Linux-Programmierer Patrick McHardy geht vorerst nicht weiter gegen den Elektronik-Hersteller Geniatech Europe GmbH vor.
Der Kläger zog am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln seinen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen aus Herzogenrath bei Aachen zurück. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Köln Geniatech noch auf Antrag von McHardy mit einem Ordnungsgeld von 250 000 Euro bedroht, sollte es noch einmal das freie Betriebssystem Linux verbreiten und dabei gegen bestimmte Lizenzbedingungen verstoßen (Aktenzeichen 6 U 162/17).
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung am OLG angedeutet, dass er McHardy nicht für einen Urheber des freien Betriebssystems hält, sondern allein Linux-Erfinder Linus Torvalds. Der finnisch-amerikanische Informatiker hatte 1991 das Linux-Projekt gestartet. Seitdem haben sich über 15 000 Programmierer an der Weiterentwicklung des Systems beteiligt, darunter auch McHardy.
Das Verfahren war in der Elektronikbranche mit Spannung beobachtet worden, weil viele Firmen eine Klagewelle befürchteten, selbst wenn sie nur gegen kleinere Details der Linux-Lizenz verstoßen und beispielsweise versäumen, eine DVD mit den Lizenzbedingungen ihren Produkten beizulegen und stattdessen nur den Lizenztext online veröffentlichen.
McHardy steht wegen seiner Abmahn-Aktivitäten selbst in der Linux-Szene in der Kritik. So war das beklagte Unternehmen Geniatech von der Linux-Foundation unterstützt worden. Das gemeinnützige Konsortium hat sich zum Ziel gesetzt, das Wachstum von Linux zu unterstützen und zu fördern.
Der Kläger McHardy nannte in einem Interview mit der dpa den Vorwurf, er bereichere sich an einem Open-Source-Projekt, „relativ absurd“. Ob es später noch einmal zu einem Verfahren in der Hauptsache kommen wird, stand am Mittwoch noch nicht fest.
[dpa]
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