Die Tagesschau-App beschäftigt auch die Politik. Stefan Gebhardt, Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt, sieht in der App die logische Fortsetzung desöffentlich-rechtlichen Journalismus in der mobilen Welt und ermutigt die ARD, gegen das Kölner Urteil vorzugehen.
Im Streit um die Tagesschau-App meldet sich nun auch die Politik zu Wort. In einem Statement des medienpolitische Sprechers der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Gebhardt, ermutigte dieser am heutigen Freitag die ARD zum Vorgehen gegen das Urteil des Kölner Landgerichts. Aus Gebhardts Sicht würde die Tagesschau-App die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus in der mobilen Welt darstellen.
Über das Anbieten der App sei die Tagesschau im Online-Zeitalter angekommen. Darüber hinaus würde die hohe Akzeptanz bei über 4 Millionen Nutzern dafür sprechen, dass die Gebührenzahler das Modell längst akzeptiert hätten. „Wer so etwas verbieten will, möchte offenbar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Steinzeit zurückverbannen. Das wiederum wäre tatsächlich unvereinbar mit dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag“, so Gebhardt weiter.
Am gestrigen Donnerstag (27. September 2012) hat das Kölner Landgericht nach langem Streit die Tagesschau-App in der Version vom 15. Juni 2011 verboten (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Zwar konnte ein generelles Verbot der App mit dem Urteil nicht erreicht werden, dennoch ist der Ausgang des Prozesses für die klagenden Verleger als Teilsieg zu werten. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Aktivitäten in den Telemedien auf die für sie vorgesehenen Bereiche beschränken müssten, um keine unlautere Wettbewerbsverzerrung zu verursachen. [ps]
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