Schon heute teilt sich das klassische lineare Fernsehen den Bildschirm häufig mit non-linearen Angeboten aus dem Internet. Für beide Übertragungsarten gelten medienrechtlich aber andere Regularien. Ein Zustand, der sich aus Sicht vieler Medienpolitiker nicht mehr lange aufrechterhalten lässt.
Lineares Fernsehprogramm und Internet sind sich auf vielen heimischen TV-Bildschirmen längst nicht mehr Fremd. Durch die zunehmende Verbreitung von Smart TVs muss sich das klassische Programm immer öfter den Schirm mit neuen, nicht-linearen Bewegtbildangeboten aus dem Netz teilen. Doch während der klassische Rundfunk durch die Medienpolitik stark reguliert wird, gelten für Anbieter, die vornehmlich non-lineare Verbreitungsformen wählen, noch andere Regeln – ein Umstand, den Medienpolitiker offenbar erkannt haben und ändern wollen. So äußerten sich in der vergangenen Woche unter anderem Thomas Kreuzer, Medienminister und Chef der Staatskanzlei Bayerns, und Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei, gegenüber dem Portal „Medienpolitik“ zur zukünftigen Unterscheidung zwischen linearen- und non-linearen Bewegtbildangeboten auf dem Fernsehschirm.
Für Björn Böhning, Chef der Berliner Staatskanzlei, sind einige der größten Herausforderungen die „Sicherung von Transparenz und Auffindbarkeit im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs zu Navigatoren und hybriden Endgeräten“. Zu prüfen werde sein, ob eine Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Angeboten in Zukunft noch zeitgemäß ist. „Ich bin der Meinung, wir sollten uns aus dem Blickwinkel der Regulation auch stärker die Streaming-Formate im Web, wie das neue Youtube TV, anschauen“, so Böhning. Es dürfe aus Regulationssischt keine Ungleichbehandlung zwischen TV-und Web-Angeboten geben.
Auch dürfe man sich nicht der Tatsache verschließen, dass einige Streaming-Angebote im Netz kaum noch von klassischen Senderangeboten zu unterscheiden seien. Zum Dritten müsse die Medienpolitik eine Antwort auf die Firmen finden, die derzeit das Internet, teilweise bis hin zu starken Oligopolen, dominieren.
Thomas Kreuzer, Medienminister und Chef der Staatskanzlei Bayerns, sieht vor allem die Notwendigkeit einer neuen Werbezeiten-Regelung: „Das Minutenzählen bei linearen Werbespots ist überholt, wenn via Internetzuschaltung ständig Werbebanner oder andere kommerzielle Kommunikation auftauchen. In dieser Hinsicht muss die Richtlinie überarbeitet werden.“ Der klassische Vertriebsweg Rundfunk würde laut Kreuzer derzeit einen Funktionsverlust erleben, da insbesondere Nachrichten immer häufiger auf anderen, schnelleren Kanälen konsumiert würden. Für die Zukunft rechnet der Minister noch stärker damit, dass sich die Nutzung der Nachrichten weiter auf mobile Endgeräte verlagern wird. [ps]
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