Düsseldorf – Die Tendenz vieler großer Unternehmen, eigene TV-Angebote im Internet als „Web-TV“ oder „IPTV“ zu streamen, ruft die Medienwächter auf den Plan. Denn bei diesen Angeboten handelt es sich um Rundfunk, für den bei den Landesmedienanstalten Sendelizenzen beantragt werden müssen.
Darauf weist der Präsident der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Norbert Schneider, zum wiederholten Male hin. Schneider, gleichzeitig Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten (GSPWM), bekräftigt, dass die Lizenzpflicht unabhängig von der technischen Verbreitung gelte.
„Es macht dabei medienrechtlich keinen Unterschied, ob Inhalte im herkömmlichen Fernsehen oder über das Internet verbreitet werden“, so Schneider. Sofern es sich um mit Fernsehen vergleichbare, lineare Inhalte handelt, seien die Unternehmen in einer Bringschuld gegenüber der Medienaufsicht.
Eine Zeitungsmeldung ersetze nicht die Zulassung einer Landesmedienanstalt, sagte er weiter und forderte die Unternehmen auf, bei den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten eine Lizenz zu beantragen. [lf]
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