Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat einen Fall von Schleichwerbung im regionalen RTL-Fensterprogramm RTL West beanstandet. In einer Sendung war es zu Produktplatzierung einer Biermarke gekommen.
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat auf ihrer Sitzung in Düsseldorf den Sender RTL für das Ausstrahlen von Schleichwerbung in seinem Regionalfenster RTL West kritisiert. Wie die LfM am Freitag mitteilte, hätte die Darstellung der „König-Pilsener-Belohnungstour“ im Programm von RTL West im September 2012 einen Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot dargestellt.
In der Sendung sei es darum gegangen, sogenannte „Helden des Alltags“ aufgrund besonderer Leistungen mit einem Bierkasten der Marke König Pilsener zu belohnen. Wie die Vorsitzende der Medienkommission, Frauke Gerlach, urteilte habe RTL West bei der Ausstrahlung „das zulässige Maß an nicht nennungspflichtiger Produktplatzierung erheblich überschritten und ein deutliches Missverhältnis zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten geschaffen“. Bei RTL räumte man den Verstoß nach Aussage der LfM ein. [ps]
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