Medienrat und Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) haben die UKW-Frequenzen von insgesamt neun Nichtkommerziellen Lokalradios und zwei Lernradios für vier Jahre verlängert.
Die Frequenzen wurden bis 31. Dezember 2015 verlängert, teilte die Medienhüter am Mittwoch mit. Damit können die folgenden Sender bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin ihr Programm ausstrahlen: Lernradio Karlsruhe, Uniwelle Tübingen, Freies Radio Freudenstadt, Freies Radio Querfunk, Radio free FM, Freies Radio StHörfunk, Radio Dreyeckland, Freies Radio für Stuttgart, Radio Kormista, Wüste Welle und Helle Welle.
Die Änderung des baden-württembergischen Landesmediengesetzes hattedie Verlängerung ohne vorherige Ausschreibung möglich gemacht. Hintergrundist die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich mit zunehmender Digitalisierung die Rahmenbedingungen für Hörfunk im UKW-Bereich ändern werden. Bis 2015 soll ein nachhaltiges Konzept für den Hörfunk in Baden-Württemberg erarbeitet werden.
Bereits Ende 2009 hatten die LFK-Gremien die UKW-Zuweisungen für alle 16 baden-württembergischen, kommerziellen, lokalen und regionalen Radios auf Grundlage der Sonderregelung im Landesmediengesetz bis 2015 verlängert. [rh]
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