Medienmogul Leo Kirch muss weiter auf die Entscheidung warten, ob er Schadenersatz von der Deutschen Bank erhält. Die Erste Kammer des Münchener Landgerichts hat ihre Entscheidung am Dienstag auf den 22. Februar vertagt.
In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen Kirch und dem Finanzinstitut streiten sich beide Parteien um die Frage, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bank und ihr früherer Vorstandschef Rolf Breuer für den Zusammenbruch von Kirchs Medienimperium haften müssen. Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers angezweifelt.
Am Dienstag vertagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Pecher die Sitzung nach einer knappen halben Stunde, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete. Unter dem Aktenzeichen 33 09550/07 muss die Zivilkammer klären, ob ein direkter Zusammenhang zwischen Interview und Pleite besteht. Pecher sprach von „schwierigen Fragen der Kausualität“ und eröffnete das Verfahren in Abwesenheit von Kirch und Breuer.
Die Entscheidung, ob die Deutsche Bank oder möglicherweise sogar Breuer als Privatperson Kirchs Schadenersatzforderungen nachkommen müssen, verschiebt sich damit in das kommende Jahr. [mw]
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