
Düsseldorf – Das Landgericht Düsseldorf hat dem Privatsender RTL in einer Eilentscheidung verboten, heimliche Film- und Tonaufnahmen von einer Düsseldorfer Arztpraxis zu machen.
Dem Verbot vorausgegangen war die Klage eines Arztes, der von einer angeblichen Patientin während der Behandlung gefilmt worden war. Wie die „Computer Bild“ erfahren hat, hatte die Patientin angegeben, wegen eines beruflichen Termins unter starker Nervosität zu leiden. Der Arzt hatte der Patientin ein Beruhigungsmittel in niedriger Dosierung verschrieben.
Die Frau, die sich als Patientin ausgegeben hatte, filmte die Behandlung. Wenige Tage danach war die Sequenz bei RTL zu sehen. Zwar sei das Gesicht des behandelnden Arztes nur schraffiert wiedergegeben worden, jedoch sei er durch wesentliche Merkmale deutlich erkennbar gewesen.
Das Landgericht Düsseldorf stellte dem Branchenmagazin zufolge in einer Eilentscheidung klar, dass die heimliche Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen in der Praxis des Arztes unzulässig war und erließ eine Einstweilige Verfügung gegen RTL. Anderenfalls droht dem Sender eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro. [ar]
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