Landgericht Hamburg: Urteil im NDR-Gammelfleischstreit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Landgericht Hamburg hat am Freitag die Klage des Geflügelfleischproduzenten Heidemark gegen den Norddeutschen Rundfunk abgewiesen. Es ist nach Einschätzung des Senders der vorläufige Schlusspunkt in einem seit mehr als drei Jahre andauernden Rechtsstreit.

Im Dezember 2007 hatte der NDR in einer Reportage ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens vor die Kamera geholt, die schwere Vorwürfe gegen Heidemark erhoben. Nach ihrer Darstellung sei im Frühjahr 2007 in einem Heidemark-Betrieb in Niedersachsen stinkendes und glitschiges Putenfleisch umverpackt worden. Auf diesem Weg gelangte laut Darstellung der ARD-Anstalt verdorbenes Fleisch in den Handel.

Heidemark hatte den Vorwurf stets bestritten und dem Norddeutschen Rundfunk eine falsche Berichterstattung vorgeworfen. Das Unternehmen forderte Schadenersatz in Millionenhöhe. Das Hamburger Landgericht hat diese Forderung zurückgewiesen. Heidmark ließ am Freitagabend durch seinen Anwalt erklären, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Die heutige Entscheidung in der ersten Instanz sei angesichts des bisherigen Verlaufes des Verfahrens so nicht zu erwarten gewesen.

Insbesondere hätten zwei angeblichen Informanten des NDR ihre Aussagen als Zeugen verweigert, erläuterte Jurist Walter Scheuerl. Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliege, können man noch keine abschließende Bewertung vornehmen. „Heidemark wird aber auf jeden Fall Berufung einlegen. Der NDR wäre im umgekehrten Falle ziemlich wahrscheinlich auch in die Berufung gegangen“, betonte der Rechtsvertreter. [ar]

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8 Kommentare im Forum
  1. AW: Landgericht Hamburg: Urteil im NDR-Gammelfleischstreit Egal ob es um die Bekanntmachung durch Angestellte von menschenunwürdiger Zustände in Alten- oder Behinderteneinrichtungen geht oder ob ein Angestellter mit Informationen über solche Lebensmittelskandale an die mediale Öffentlichkeit geht, in solchen fällen darf die in Deutschland arbeitsrechtlich erwartete Loyalität zum Arbeitgeber keine Rolle spielen. Wenn Menschen sich Krankeits- oder Altersbedingt nicht mehr wehren und äussern können, oder wir als Kunden nicht die notwendigen und uns zustehenden Informationen über das, was wir zu unserer Ernährung zu uns nehmen erhalten, liegt die Verantwortung beim Schutzbefohlenen oder Hersteller. Wenn dieser jedoch seiner Verantwortung nicht nachkommt, dann ist der Mitarbeiter oder angestellte verpflichtet, moralisch, sozial und gesellschaftlich verpflichtet, diese Verantwortung zu übernehmen und mit solchen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen. Alles andere ist eine art Kadavergehorsam, den wir im ersten Weltkrieg, in der Zeit bis 1945 und in vielen Bereichen auch noch bis in die Gegenwart zur Genüge hatten und haben. Hiermit mein Dank an die Journalisten der vorwiegend öffentlich Rechtlichen Medien, welche trotz Risiko verklagt zu werden sich nicht scheuen Skandale bekannt zu machen.
  2. AW: Landgericht Hamburg: Urteil im NDR-Gammelfleischstreit Noch so ein Populist, der meint, dass es Aufgabe der Presse ist, gleichzeitig Ankläger und Richter zu sein. Ich gebe dir vollkommen Recht, dass solche Umstände umgehend aufgedeckt werden müssen. Dazu haben wir aber unsere Ermittlungsbehörden. Wenn mir als Arbeitnehmer also was auffällt, dann gehe ich dorthin. Wenn man dann merkt, dass sich nichts tut, kann man ja immer noch durch die Medien Druck machen (lassen). So eine Berichterstattung kann für ein Unternehmen den wirtschaftlichen UNtergang bedeuten. Wenn also jemand (z.B. aus Rache) etwas der Presse steckt (was nicht stimmt) und die Presse das veröffentlicht, wie du es ja befürwortest, dann könnte ja jeder seinen Arbeitgeber mal eben so ruinieren. Gruß
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