Das Landgericht Hamburg hat am Freitag die Klage des Geflügelfleischproduzenten Heidemark gegen den Norddeutschen Rundfunk abgewiesen. Es ist nach Einschätzung des Senders der vorläufige Schlusspunkt in einem seit mehr als drei Jahre andauernden Rechtsstreit.
Im Dezember 2007 hatte der NDR in einer Reportage ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens vor die Kamera geholt, die schwere Vorwürfe gegen Heidemark erhoben. Nach ihrer Darstellung sei im Frühjahr 2007 in einem Heidemark-Betrieb in Niedersachsen stinkendes und glitschiges Putenfleisch umverpackt worden. Auf diesem Weg gelangte laut Darstellung der ARD-Anstalt verdorbenes Fleisch in den Handel.
Heidemark hatte den Vorwurf stets bestritten und dem Norddeutschen Rundfunk eine falsche Berichterstattung vorgeworfen. Das Unternehmen forderte Schadenersatz in Millionenhöhe. Das Hamburger Landgericht hat diese Forderung zurückgewiesen. Heidmark ließ am Freitagabend durch seinen Anwalt erklären, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Die heutige Entscheidung in der ersten Instanz sei angesichts des bisherigen Verlaufes des Verfahrens so nicht zu erwarten gewesen.
Insbesondere hätten zwei angeblichen Informanten des NDR ihre Aussagen als Zeugen verweigert, erläuterte Jurist Walter Scheuerl. Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliege, können man noch keine abschließende Bewertung vornehmen. „Heidemark wird aber auf jeden Fall Berufung einlegen. Der NDR wäre im umgekehrten Falle ziemlich wahrscheinlich auch in die Berufung gegangen“, betonte der Rechtsvertreter. [ar]
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