Die seit Anfang Juli umgesetzte Analogabschaltung im Kabel durch Unitymedia steht bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) im Fokus. Ende August soll geprüft werden, ob die Partagierung gegen das Landesmediengesetz verstößt.
Drei Wochen nach dem Beginn der Analogabschaltung durch Kabelnetzbetreiber Unitymedia gibt es weiter Kritik. Nachdem sich die Sender Phoenix und Arte mehr oder weniger laut über die Zusammenlegung mit 3Sat beziehungsweise dem Kinderkanal (Kika) beschwert haben, reiht sich nun auch die Landesanstalt für Medien (LfM) ein. Die sogenannte Partagierung wird nun von der LfM genauer überprüft.
„Es wird derzeit von uns geprüft, ob die zeitpartagierte Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Programm gegen die Kabelbelegung der LfM und/oder das Landesmediengesetz NRW verstößt“, erklärte LfM-Sprecher Peter Widlok gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Besonders der Alleingang des Kabelnetzbetreibers ohne Beschluss durch die Medienkommission stößt auf Kritik. Geklärt werden muss vor allem die Frage, ob die Teileinspeisung ausreicht, um der im Landesmediengesetz geforderten Einspeisung von ARD, ZDF, Kika, Phoenix, 3Sat, Arte und WDR gerecht zu werden.
Befunden werden soll über eventuelle Maßnahmen gegen Unitymedia auf einer Sitzung der Medienkommission am 28. August. Da die Teilseinspeisung sich nur auf das analoge Fernsehen bezieht und die Sender digital weiter normal zu sehen sind, sind kaum harte Entscheidungen gegen Unitymedia zu erwarten. Zumal auch die LfM erklärte, dass es bisher kaum zu Beschwerden über die Zusammenlegung seitens der Zuschauer gekommen ist. [buhl]
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