Die Analogabschaltung im Sommer 2015 bringt Unitymedia eine Strafe durch die Landesanstalt für Medien (LfM) ein. In Nordrhein-Westfalen hatte der Kabelnetzanbieter mehrere Sender gezwungen, einen Sendeplatz zu teilen.
Im Sommer 2015 begann Unitymedia mit der von vielen Seiten geforderten Analogabschaltung im Kabel. Alle Parteien waren damit jedoch nicht einverstanden, besonders die öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix und Arte waren über die Zusammenlegung mit 3Sat und dem Kinderkanal im Rahmen der Abschaltung nicht erfreut. Schon Ende Juli kündigte die Landesanstalt für Medien (LfM) an, diesen Fall zu überprüfen. Nun verhängte die Behörde gegen Unitymedia ein Bußgeld von 25.000 Euro.
Als Begründung für die Strafe gab die LfM an, dass die Zusammenlegung ohne vorherige Konsultation der Medienkommission erfolgte. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Gegen den Bescheid können jedoch noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Ob der Rechtsweg eingeschlagen wird, wird beim Kabelnetzbetreiber noch geprüft, wie Pressesprecher Olaf Winter gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte. „Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Bußgeld bedeutet nicht, dass die Partagierung von Arte/Kika sowie Phoenix/3Sat rückgängig gemacht werden muss. Die Rechtmäßigkeit der Partagierung wird zurzeit in einem gesonderten Verwaltungsverfahren bei der Landesmedienanstalt NRW geprüft“, erklärte Winter die Konsequenzen aus der Entscheidung der LfM.
Im Rahmen der Analogabschaltung hatte Unitymedia Phoenix und 3Sat sowie Arte und Kika auf jeweils einen Kanal gelegt, sodass die Sender nicht wie gewohnt 24 Stunden, sondern nur zu festgelegten Zeiten zu sehen sind. [buhl]
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