Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat gegen den bekannten YouTuber „Leon Machère“ wegen Schleichwerbung ein Bußgeld verhängt.
„Leon Machère“ habe trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, ein Video als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen, in dem es um die Folierung seines Autos ging, teilte die Anstalt am Montag mit. Wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags soll der YouTuber 5.000 Euro Bußgeld zahlen.
Damit setzt die Medienanstalt ihr Vorgehen gegen bekannte YouTuber fort. Im vergangenen Dezember hatte das Kontrollgremium bereits Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht verhängt.
„Leon Machère“ hat mehr als zwei Millionen Abonnenten für seinen Videokanal. In dem beanstandeten Video stellte der YouTuber nach Einschätzung der Medienanstalt die betreffende Firma ausgiebig positiv dar. Die Behörde wies darauf hin, dass die Werbegrundsätze aus dem Rundfunkstaatsvertrag „auch für fernsehähnliche Telemedien“ gelten.
„Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden.“
[dpa]
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