Mit Hamburg setzt die nächste Großstadt auf freien WLAN-Zugang. Mehr öffentliche Internetzugänge verhindert bisher die umstrittene Störerhaftung, die im Telemediengesetz verankert ist. Nun könnte die Regierung bei diesem Thema umdenken.
Schnelles Internet für alle ist eines der Ziele der Bundesregierung. Doch was über Breitband geschaffen werden soll, wird für WLAN bisher nur zaghaft umgesetzt. Obwohl bereits viele Telekommunikationsanbieter öffentliches WLAN in vielen Regionen und Städten möglich machen, jüngstes Beispiel ist dabei Hamburg, gibt es bisher von Seiten der Regierung Bedenken, den Zugang über WLAN allen möglich zu machen. Nachdem Ende März bereits Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für eine Abschaffung der Störerhaftung plädierte, die nach Ansicht vieler den Ausbau des freien WLAN-Angebots verhindere, scheint nun auch die Bundesregierung umzudenken.
Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ kommen viele Fachleute der Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres zu dem Schluss, Zugangsbarrieren für WLAN-Netze abzuschaffen. Dazu gehört auch die geplante Vorschaltseite, auf der potenzielle WLAN-Nutzer sich bereiterklären sollen, sich an Recht und Ordnung zu halten. Dies würde eine Überarbeitung des Entwurfs zum Telemediengesetz erfordern.
Als Grund für den möglichen Richtungswechsel wird das Plädoyer des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angesehen, der Mitte März die deutsche Störerhaftung infrage gestellt hatte. Nun gehen die Experten der Ministerien davon aus, dass die vorgesehene Vorschaltseite europarechtswidrig wäre. [buhl]
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