Länderchefs vertagen Entscheidung über ARD/ZDF-Internetangebot

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Was dürfen ARD und ZDF im Internet an Texten anbieten? Das ist einer der Punkte, über die die Regierungschefs noch weiter diskutieren wollen. Eine Lösung soll aber zeitnah vorliegen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben die Entscheidung über die Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet verschoben. Offen waren nach Angaben von Rheinland-Pfalz – dem Vorsitzland für Rundfunkpolitik – noch die Formulierung von Leitplanken für das Textangebot im Netz und die Verweildauer für Produktionen im Internet, wenn die Sieben-Tage-Frist für Mediatheken wegfällt. Unter den Länderchefs gab es am Donnerstag noch weiteren Gesprächsbedarf. Zugleich liefen parallel zu ihrem Treffen die Verhandlungen für eine große Koalition weiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte nach einem Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse die Chance haben, im Internet präsent zu sein. „Deswegen müssen wir auch eine Lösung finden.“
 
Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir wollen das so schnell wie möglich schaffen, die beiden offenen Punkte zu klären.“ In der ersten Jahreshälfte soll die Regelung stehen. Die Leitplanken für Textangebote sollen dafür sorgen, dass die Sender überwiegend audio-visuelle Inhalte ins Netz stellen. Die Länder sehen mehr Regelungsbedarf bei der ARD als beim ZDF. Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern eine deutliche Einschränkung „presseähnlicher“ Angebote.
 
Aus dem Kreis der Länderchefs hieß es, einige Landesregierungen wollten den Abschluss der Koalitionsgespräche in Berlin abwarten und erst danach das neue Telemediengesetz auf den Weg bringen. Darin werden die Punkte geregelt.
 
Die Länder wollen auch verhindern, dass ein Wegfall der Sieben-Tage-Frist zu Lasten der Produktivbranche geht. Dazu soll es eine Art Staffelung für die Verweildauer geben. Bei Eigenproduktionen sei dies am leichtesten zu regeln, sagte Raab. Nach einem Entwurf unter Federführung Sachsen-Anhalts für ein neues Gesetz soll die Sieben-Tage-Regel abgeschafft werden, nach der alle Sendungen nur eine Woche in den Mediatheken bleiben dürfen. Außerdem soll europäische Lizenzware wie angekaufte Serien 30 Tage lang im Netz abrufbar sein.
 
Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und Intendant des Bayerischen Rundfunks, sagte dazu: „Wir hoffen, dass das Thema bald weiter behandelt wird. Die Modernisierung des fast zehn Jahre alten Telemedienauftrags ist unverzichtbar, um den berechtigten Erwartungen der Menschen an eine zeitgemäße Mediennutzung nachzukommen.“
 
Viele Zuschauer könnten zum Beispiel nicht nachvollziehen, warum es europäische Spielfilme und Serien nicht zeitversetzt in den Mediatheken zu sehen gebe. Darüber hinaus müsse ein zeitgemäßes, gut recherchiertes Informationsangebot im Netz auch von Suchmaschinen gefunden werden können. „Dazu braucht es Text in einem notwendigen Umfang. Wir hoffen auch hier auf eine Lösung, die uns eine Zukunft im Netz erhält.“

[dpa]

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