Die Diskussion um einen neuen Jugendkanal von ARD und ZDF läuft bereits seit Monaten. Auch die Chefs der Staatskanzleien von Sachsen und Thüringen mahnten jetzt an, dass die Rundfunkanstalten das junge Publikum nicht weiter ignorieren dürften. Eine Gebührenerhöhung solle für die Schaffung eines Jugendkanals aber nach Möglichkeit vermieden werden.
In der Debatte um einen neuen öffentlich-rechtlichen Jugendkanal haben sich die Chefs der Staatskanzleien von Sachsen und Thüringen gegenüber dem Portal „Medienpolitik.net“ dafür ausgesprochen, dass ARD und ZDF mehr Angebote für die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen bereitstellen sollten. Die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Jugendkanals sei die logische Konsequenz dessen.
„Das öffentlich-rechtliche Fernsehen erreicht die 14- bis 29-Jährigen kaum noch. Da muss gegengesteuert werden“, so Johannes Beermann, Chef der Staatskanzlei Sachsen. Als ein mögliches Vorbild brachte er dabei die britische BBC ins Spiel: „In Großbritannien funktioniert das ziemlich gut, wie das Beispiel BBC 3 zeigt. Die Briten nutzen den Kanal auch als eine Art Versuchsplattform. Erfolgreiche Formate kommen von dort direkt ins Hauptprogramm. Durch die Verjüngung wird dieses gestärkt.“ Als zweite Säule für das junge Publikum müsse zusätzlich das Online-Angebot ausgebaut werden.
Auch Marion Walsmann, Chefin der Staatskanzlei Thüringen, sprach sich dafür aus, dass die öffentlich-rechtliche Grundversorgung wieder verstärkt die jüngeren Zuschauer ins Blickfeld nehmen müsse. Momentan sei erkennbar, dass die Rundfunkanstalten einen großen Teil der Bevölkerung nur schwer erreichen würden. Der Aufbau eines neuen Jugendkanals müsse dabei jedoch einen trimedialen Ansatz verfolgen.
Eine Gebührenerhöhung für den neuen Jugendkanal wollen die Politiker jedoch nach Möglichkeit umgehen. „Ich glaube, dass es die falsche Strategie ist, jegliche Neuentwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer mit der Forderung nach neuem Geld zu verbinden“, so Walsmann. ARD und ZDF sollten lieber die gegebenen Ressourcen sinnvoller nutzen.
Aus Sicht des Chefs der sächsischen Staatskanzlei wäre eine Gebührenerhöhung zudem gegenüber dem Beitragszahler schwer zu vermitteln: „Wir dürfen nicht aus dem Blick verlieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für eine nachhaltige Zukunftsperspektive auf die Akzeptanz in der Gesellschaft angewiesen ist. Und da geht es eben auch um eine stabile und vorhersehbare Belastung der Beitragszahler.“ [ps]
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