
Hamburg – Privatsender dürfen ihre Nachrichtensendungen nicht in Randzeiten verschieben. Die Landesmedienanstalten veröffentlichten ein entsprechendes Positionspapier.
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat in einem Positionspapier einheitliche Standards und eine Selbstverpflichtung der privaten Programmanbieter für ihre Nachrichtensendungen gefordert. Der Forderungskatalog mit dem Titel „Nachrichtensendungen im privaten Rundfunk“ soll garantieren, dass die Informationssendungen künftig kein Mauerblümchendasein führen.
„Informationen über das aktuelle Zeitgeschehen und seine Hintergründe sind ein Wesensmerkmal von Rundfunk, das nicht zur Disposition stehen darf“, sagte der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich der DPA. Nach den Erhebungen des neuesten Programmberichts hat sich der Umfang der Nachrichten seit 1998 bei einzelnen Sendern teilweise halbiert. In einigen Fällen sind Nachrichtensendungen auf weniger attraktive Programmplätze, teilweise nach Mitternacht, verschoben worden.
Die Landesmedienanstalten sehen daher einen akuten Handlungsbedarf. Vor allem jüngere Zuschauer informierten sich fast ausschließlich bei den privaten Programmen. Die Landesmedienanstalten appellieren daher an die Verantwortung privater Sender im dualen System.
Die DLM betonte, dass „Rundfunkanbieter, die sich zu ihrer Aufgabe bekennen und für einen publizistischen Mehrwert ihres Programms sorgen, nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die Veranstalter, die keine Nachrichten anbieten.“ Deswegen werde auch über ein Anreizsystem nachgedacht. Sollten die Privaten sich nicht selbst zu einer Änderung des Nachrichtenangebotes verpflichten, wollen die Landesmedienanstalten mit einer eigenen Richtlinie den Vollprogrammen und Spartenprogrammen mit Informationsschwerpunkt den Rahmen vorgeben. [mw]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com