Im Februar hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Übernahme von ProSiebenSat.1 durch den Medienkonzern Axel Springer zu Unrecht von den Medienaufsehern, darunter die KEK, untersagt wurde. Die Kontrollinstanz will sich nun gegen das Urteil wehren.
Bei seinem Urteil vom Februar hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen. Am 16. April will die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) laut einer Vorabmeldung des „Spiegels“ nun eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einreichen. Wie KEK-Vorsitzende Insa Sjurps erklärte, erhoffe sich dasKontrollgremium eine abschließende Klärung und ein „deutliches Signalzugunsten einer effektiven Konzentrationskontrolle“.
Am 15. Mai 2006 hatte die bayerische Landesmedienanstalt BLM die Übernahme des TV-Konzerns durch Axel Springer untersagt. Die BLM war bei ihrer Entscheidung rechtlich an eine Vorentscheidung der KEK gebunden. Die Medienhüter waren zu der Einschätzung gelangt, dass Axel Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 „vorherrschende Meinungsmacht“ im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde, weshalb die BLM die Erteilung der beantragten Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt hatte.
Wie die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in ihrer Urteilsbegründung (Az. 7 BV 11.285) ausführten, war das Abweisen des Antrags von Axel Springer auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahre 2005/06 rechtswidrig. Die zugrundeliegende KEK-Entscheidung sei „mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar“, hieß es. Die Behörde habe den ihr zustehenden Handlungsspielraum „in mehrfacher Hinsicht überschritten“.
Vor allem für die Zukunft könnte die Entscheidung der Münchner Richterinteressant sein. Im März 2011 kursierten in der Wirtschaftspresse Spekulationen, wonach Axel Springer erneuteinen Einstieg bei ProSiebenSat.1 ins Auge fasst (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). DerBundesgerichtshof hatte im Sommer 2010 für das ebenfalls beteiligteBundeskartellamt allerdings entschieden, dass die Behörde die Übernahmeuntersagen durfte. [rh]
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