Kommision: Bundestag soll ständigen Internet-Ausschuss bekommen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Um den Herausforderungen des digitalen Wandels in der Gesellschaft gewachsen zu sein, empfielt eine Expertenkommision des Bundestages die Gründung eines ständigen Internet-Ausschuss.

Ein ständiger Internet-Ausschuss soll den Bundestag künftig dabei unterstützen, die Gesetzgebung an die Bedingungen der digitalen Gesellschaft anzupassen. Diese Handlungsempfehlung beschloss am Montag die Enquete-Kommission des Bundestags in Berlin. Ein solcher Ausschuss sei „zumindest für den Übergang in Zeiten der digitalen Revolution sehr angebracht“, sagte der Leiter der zuständigen Enquete-Projektgruppe, Konstantin von Notz (Grüne). Für die FDP erklärte der Abgeordnete Jimmy Schulz: „Wir brauchen einen Ausschuss, der die Empfehlungen dann auch in Tagespolitik umsetzt.“ Jetzt gehe es darum, auch das Plenum des Bundestags davon zu überzeugen.

Mit der Verabschiedung eines Zwischenberichts zum Thema „Demokratie und Staat“ habe die im Mai 2010 vom Bundestag eingesetzte Kommission die Zielgerade erreicht, sagte der Vorsitzende Axel Fischer (CDU). Nach Anzahl und Umfang ihrer Berichte sei die Enquete-Kommission „eine der schnellsten und effektivsten, die der Bundestag je hervorgebracht hat“. Das Gremium beriet am Montag auch über die Themen Wirtschaft, Arbeit und «Green IT», also eine umweltbewusste Nutzung der Informationstechnik.
 
Der Bericht plädiert dafür, dass sich alle Internet-Nutzer anonym äußern dürfen – auch in Sozialen Netzwerken wie Facebook: „Eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, im Einzelfall und nach ihrem eigenen Dafürhalten eine Meinung frei artikulieren zu können, ohne eine unmittelbare Ächtung oder aber andere Nachteile hierfür befürchten zu müssen.“ Allerdings könnten «politische Debatten von einer namentlichen Zuordnung und persönlichen Verantwortung der Beiträge profitieren», heißt es in dem Bericht.
 
Zu den Empfehlungen der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft gehört es außerdem, dass jeder Bundestagsausschuss zu Beginn einer Wahlperiode „Regelungen zur Einbeziehung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern treffen kann“. Dies können Fragen oder eigene Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen sein.
 
An der Mehrheit der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP scheiterte eine Initiative der Oppositionsvertreter in der Enquete, die verfassungsrechtliche Verankerung eines Grundrechts auf Informationszugang zu prüfen. Der SPD-Abgeordnete Gerold Reichenbach sagte: „Der Skandal liegt oft nicht in der Information, sondern im Versuch, diese geheim zu halten.“ Der von den Grünen als Sachverständiger berufene Netzaktivist Markus Beckedahl fügte hinzu: „Wir Bürger brauchen Informationsfreiheit, um unsere Kontrollfunktion auszuüben.“
 
Die Enquete-Kommission wurde im Mai 2010 vom Bundestag eingesetzt. Das Gremium besteht aus jeweils 17 Abgeordneten und Sachverständigen. Als 18. Sachverständiger werden auch interessierte Bürger mit ihren Beiträgen gehört, die sie auf einer Online-Plattform einbringen können. Der Bundestag will im nächsten Jahr über die Ergebnisse der Kommission beraten. [dpa/ps]

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