Kommentar: Kabel Deutschland – zum Scheitern verurteilt?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Klagewelle, mit der Kabel Deutschland die ARD-Anstalten und das ZDF wegen der Einspeiseentgelte überschüttet hat, scheint sich für den Konzern als echter Reinfall zu entpuppen. Die Erfolgsaussichten sehen mager aus, immer mehr Gerichte weisen die Klagen zurück. Doch die KDG bleibt stur – und könnte sich damit am Ende selbst erheblich schaden.

Über Gespräche war beim Streit um die Einspeisegebühren nichts zu erreichen, die Androhung von Konsequenzen und deren Durchführung haben auch nicht im Sinne von Kabel Deutschland gefruchtet. ARD und ZDF weigern sich nach wie vor, in Zukunft Entgelte für die Einspeisung ihrer Programme an die großen Kabelnetzbetreiber zu zahlen. Der Anbieter aus Unterföhring hat sich daher im vergangenen Jahr zu einem radikalen Kurs entschieden und sämtliche ARD-Anstalten sowie das ZDF vor Gericht gezerrt, um seine Ansprüche durchzusetzen. Doch angesichts des aktuellen Punktestands zwischen der KDG und den Öffentlich-Rechtlichen muss man sich fragen, ob der Kabelanbieter nicht mittlerweile „zum Scheitern verurteilt“ ist.
 
Vier Prozesse wurden bereits verhandelt und vier Mal hat Kabel Deutschland dabei den Kürzeren gezogen. Obwohl noch etliche Entscheidungen ausstehen, lässt sich dennoch schon jetzt ein Trend erkennen. Erst recht, wenn man sich die Urteilsbegründungen ansieht, die zu den Niederlagen geführt haben.

Im Prozess gegen den WDR wies das zuständige Landgericht Köln die Klage als größtenteils unzulässig und unbegründet zurück und stellte fest, dass die Kündigung der Verträge von ARD und ZDF wirksam sind. Auch ein Missbrauch von Marktmacht lag nach Ansicht der Richter nicht vor. Darüber hinaus kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass Kabel Deutschland nicht gegen jede einzelne Rundfunkanstalt der ARD klagen könne, da der entsprechende Vertrag mit allen zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten zusammen geschlossen worden sei.
 
Auch die anderen bisher gesprochenen Urteile gingen in diese Richtung. Im Streit mit dem SWR wurde die Klage mit einer vergleichbare Begründung aus formellen und materiellen Gründen abgewiesen, hieß es dazu Mitte April. Nach einer weiteren Niederlage gegen den BR scheiterte der Kabelkonzern zuletzt gegen den RBB. Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Einspeisung des Programms RBB zu den gesetzlichen Pflichten des Netzbetreibers zähle.
 
Die aktuelle Bilanz ist eindeutig: Die Öffentlich-Rechtlichen führen 4:0 und angesichts der gesprochenen Urteile scheint zu erwarten, dass auch die anderen Klagen Kabel Deutschlands aus ähnlichen Gründen zurückgewiesen werden. Doch statt den eingeschlagenen Kurs zu überdenken, hält der Netzbetreiber an seiner offensiven Strategie fest und will in Berufung gehen.
 
Dass die KDG den Streitfall nun auf die nächsthöhere Ebene bringt, kommt dabei im Grunde nicht überraschend. Dieser Schritt passt zu dem radikalen Kurs, den das Unternehmen seit der Kündigung der Einspeiseverträge eingeschlagen hat und zweifellos wollen sich die Unterföhringer, die sich sicherlich im Recht sehen, nun keine Blöße geben. Doch es bleibt zu fragen, ob sich der Konzern mit seiner sturen Haltung nicht am Ende selbst schadet.
 
Da Kabel Deutschland auch in Zukunft von Kunden und Sendern für die Programme bezahlt werden will, ist in der Netzgemeinde bereits von doppeltem Abkassieren und der dahintersteckenden Geldgier die Rede – Begriffe, die dem Image des Konzerns nicht unbedingt zuträglich sein dürften. Gleiches gilt sicherlich für die Dauer der Prozesse, die sich dank mehrerer Instanzen noch über Jahre ziehen könnten. Auch hier gilt zu fragen – sollte der aktuelle Tenor der Urteile zu Gunsten von ARD und ZDF anhalten – ob es für Kabel Deutschland mit Blick auf das Konzernbild nicht klüger wäre, sich den Entscheidungen zu beugen und diese anzuerkennen.
 
Am schlimmsten dürfte für die Kabelkunden jedoch sein, dass sie dank der Streitereien höchstwarscheinlich noch länger auf eine Einspeisung weiterer HD-Kanäle von ARD und ZDF warten dürfen, obwohl sie über Ihren Rundfunkbeitrag ebenso für diese Zahlen wie alle Satellitenzuschauer und Kunden anderer Kabelnetzbetreiber. Gleiches gilt hier übrigens für Unitymedia Kabel BW. Der in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg tätige Netzbetreiber tritt zwar im Kabelstreit in der Öffentlichkeit nicht so aggressiv auf wie die KDG, führt jedoch den gleichen Streit mit ARD und ZDF – mit den gleichen Konsequenzen für seine Kunden.
 
Noch stehen mehrere Urteile gegen einzelne ARD-Anstalten sowie das ZDF aus und dabei besteht auch weiterhin die Möglichkeit, dass Kabel Deutschland eine dieser Klagen für sich entscheiden kann. Eventuell auch erst in einer der höheren Instanzen. Die Erfolgsaussichten sehen dafür im Moment aber alles andere als rosig aus. [Frances Monsheimer]

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26 Kommentare im Forum
  1. AW: Kommentar: Kabel Deutschland - zum Scheitern verurteilt? Sie verhält sich wie ein kleines bockiges Kind dem man den Lolly weggenommen hat.
  2. AW: Kommentar: Kabel Deutschland - zum Scheitern verurteilt? Das größte Problem derzeit ist die Datenratenreduzierung, habe am Wochenende mal in die Bayern-Meisterfeier auf dem Marienplatz im BFS reingeschaut. Wenn da Fähnchen schnell geschwenkt werden, gibt es nur noch riesige Blockartefakte. Im Übrigen ist das Bild wie durch einen Weichzeichner gedreht und hat kaum noch Farbkontrast.
  3. AW: Kommentar: Kabel Deutschland - zum Scheitern verurteilt? An und für sich zeigt man ja nicht mit dem Zeigefinger auf andere, allerdings kann ich bei KD nicht mehr an mich halten, so lächerlich wie dich sich machen. Mir scheint es, als ob der verantwortliche Herr von Hammerstein größenwahnsinnig geworden ist und sich, aber vor allem das Unternehmen für das er arbeitet, kompromittiert.
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