Mehrere österreichische Privatsender klagten vor mittlerweile sechs Jahren bei der Aufsichtsbehörde KommAustria über das zu wenig anspruchsvolle Abendprogramm von ORF eins und ORF 2. Dort wies man den Vorwurf jetzt schließlich ab.
Die Beschwerdeführer legten zu ihrer Klage bei der KommAustria eine Auswertung vor, in der sie über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren die Hauptabendsendungen der TV-Programme ORF eins und ORF 2 beobachtet hatten. Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz, stellte die Medienbehörde nun in ihrem Verfahrensbescheid fest.
Gesetzlich ist der österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet im Programm zwischen 20 und 22 Uhr regelmäßig anspruchsvolle Sendungen anzubieten. Zum Gesamtprogramm zählten laut gesetzlichem Auftrag aber auch die Spartenprogramme ORF III Kultur und Information sowie ORF Sport+, so im Kern die Entscheidung der Behörde. Da die Spartenprogramme von den Beschwerdeführern nicht mit einbezogen wurden, fehle es der Beschwerde an der wesentlichen Grundlage.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshofs hatte im April 2016 grundsätzlich klargestellt, dass die KommAustria bei ihren Entscheidungen an den von den Beschwerdeführern vorgebrachten Sachverhalt gebunden ist. Diese Weisung wurde den Privaten nun zum Verhängnis
Bereits im Jahr 2012 hatten mehrere Privatsender in einer gemeinsamen Beschwerde eine mangelnde Ausgewogenheit in den Programmen ORF eins und ORF 2 hinsichtlich des Verhältnisses der Kategorien Information, Kultur, Unterhaltung und Sport beanstandet.
Grundsätzlich gab ihnen die KommAustria damals zwar Recht, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass künftig das ORF-Gesamtprogramm unter Einbeziehung der zwischenzeitlich auf Sendung gegangenen Programme ORF III und ORF Sport+ zu beurteilen sein werde. [bey]
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