Die Medienbehörde KommAustria hat gleich zwei Anträge des ORF kassiert. Bei den Anliegen ging es um die Online-Videothek „Flimmit“ und einen exklusiven Youtube-Kanal.
Die Pläne des ORF sahen vor, einen eigenen Kanal auf der Online-Videoplattform YouTube einzurichten und die kommerzielle Online-Videothek „Flimmit“ künftig in ein öffentlich-rechtliches Angebot umzuwandeln. Nun hat die KommAustria dem ORF aber gleich doppelt einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Auf dem YouTube-Kanal sollten dabei unter anderem Sendungen angeboten werden, die aufgrund gesetzlicher Beschränkungen derzeit auf der ORF-eigenen Online-Videoplattform ORF TVthek nicht länger als sieben Tage bereitgestellt werden können.
Zwar unterstrich die KommAustria in ihrer Begründung, dass eine Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den sozialen Medien auch unter informations-politischen Aspekten wünschenswert sei, jedoch nicht in der geplanten Form. Die Behörde stellt deshalb fest, dass eine exklusive Kooperation des ORF mit YouTube andere, vergleichbare Unternehmen diskriminieren würde und damit dem ORF-Gesetz widerspräche. Man befürchte außerdem eine Schwächung ORF-TVthek.„Flimmit“-Plan wirtschaftlich nicht tragbar – VÖP zufrieden
Der zweite Vorschlag des ORF wurde ebenfalls abgelehnt. Die bislang defizitäre Online-Videothek „Flimmit“ sollte mit Gebührengeldern unterstützt werden und zu diesem Zweck umgewandelt werden. Zwar sei es dem ORF grundsätzlich nicht untersagt, im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Angebotes auch einen „Bezahldienst“ anzubieten, heißt es dazu im Bescheid der KommAustria. Entscheidend sei im gegenständlichen Fall aber der gesetzlich geforderte, jedoch vom ORF nicht erbrachte Nachweis über die wirtschaftliche Tragbarkeit des neuen Angebotes.
Beide Bescheide sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) fühlt sich derweil von der KommAustria bestätigt, richtete aber auch noch mahnende Worte an die Politik.
Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP: „Durch die beabsichtigte, noch dazu exklusive Zurverfügungstellung von ORF-Inhalten an YouTube wäre der österreichische Medienstandort unverantwortlich geschädigt worden. Und von Beginn an ein Rätsel war uns, warum der ORF absichtlich sein öffentlich-rechtliches Profil schwächen und seinem eigenen Angebot, der TVthek, Konkurrenz machen wollte. Sollte nun jemand auf die abwegige Idee kommen, die Entscheidungen der KommAustria gar als Rechtfertigung für eine Aufweichung der Grenzen des ORF zu interpretieren, so wäre dies medienpolitischer Nonsens“. [bey]
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