In Wuppertal ist ein Prozess gegen zwei ehemalige GEZ-Mitarbeiter und den Inhaber einer Computerfirma zu Ende gegangen. Die GEZ-Mitarbeiter hatten sich von der Computerfirma für lukrative Aufträge bestechen lassen.
Wie die „Financial Times“ berichtete, verhängte das Wuppertaler Amtsgericht am Donnerstag gegen drei von fünf Beschuldigte Strafen wegen Vorteilsannahme oder -gewährung. In zwei Fällen wurde das Verfahren gegen die Zahlung von 3 000 und 40 000 Euro eingestellt.
In dem Prozess war es um die Bestechung von zwei Mitarbeitern der Gebühreneinzugszentrale in Köln gegangen, die für die Verschaffung von privaten Vorteilen einer Wuppertaler Computerfirma Aufträge der GEZ zugeschanzt hatten. Dabei hatte sich ein GEZ-Mitarbeiter Besuche der Kölner Erotikbar „Kokett“, von Spitzenrestaurants sowie der VIP-Loge bei einem Fußball-Länderspiel von der Firma bezahlen lassen.
Der 51-Jährige ehemalige GEZ-Beschäftigte hatte daraufhin dafür gesorgt,dass die Computerfirma Aufträge für Computeranlagen mit sechsstelligemVolumen von der GEZ bekam. Einen Schaden stellten die Richter allerdingsnicht fest. Das Verfahren gegen seinen Kollegen, der über die Aufträgemitentschieden hatte, stellte das Gericht gegen die Zahlung von 3 000Euro ein.
Der 58-jährige Vertriebsleiter der Computerfirma wurde wegen Vorteilsgewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 50 000 Euro an gemeinnützige Vereine verurteilt. Der Chef der Firma, der die Ausgaben als Spesen abgezeichnet hatte, muss 40 000 Euro zahlen. Die Betrügereien waren durch eine sehr detaillierte anonyme Anzeige aufgedeckt worden. [mw]
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