Eine Neuauflage erfährt der Streit um die Netzentgelte zwischen Kabel Deutschland und der Telekom. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Die Vodafone-Tochter sieht die bereits 2003 vereinbarten Entgelte für die Nutzung des Kabelnetzes als überteuert an.
Mehr als zwei Jahre nachdem Kabel Deutschland zum zweiten Mal mit seiner Millionen-Klage gegen die Netzentgelte der Telekom gescheitert ist, soll der Fall noch einmal neu verhandelt werden. Wie das „Handelsblatt“ am Dienstag berichtete, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurückverwiesen.
„Wir begrüßen, dass der BGH der Rechtsauffassung von Vodafone gefolgt ist und das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben hat“, wird eine Sprecherin von Vodafone, das den Kabelnetzbetreiber 2013 übernommen hatte, zietiert. Das OLG müsse nun feststellen, ob die Forderungen gegenüber der Telekom berechtigt seien, der Bonner Telekommunikationskonzern zeigt sich optimistisch und geht davon aus, dass erneut in seinem Sinne entschieden wird.
Der Streit geht bereits auf das Jahr 2003 zurück, als die Telekom ihr Kabelnetz an Kabel Deutschland für ein jährliches Netzentgelt von 100 Millionen Euro verkauft hatte. 2012 hatte jedoch die Bundesnetzagentur diese Entgelte für die Mitbenutzung deutlich niedriger angesetzt, weshalb Kabel Deutschland mit einer im April 2012 eingereichten Klage eine Senkung der Entgelte um zwei Drittel und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge inklusive Steuern in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro gefordert hatte.
Im August 2013 hatte jedoch das Landgericht Frankfurt die Klage abgewiesen, in einer ersten Neuauflage im Juli 2014 wurde im Dezember desselben Jahres erneut gegen Kabel Deutschland entschieden. [buhl]
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