Der oberste spanische Gerichtshof hat die Klage gegen die umstrittene Sondersteuer zur Querfinanzierung der Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders TVE abgewiesen.
Die Wettbewerber Telefónica, Vodafone und ONO scheiterten vor dem El Tribunal Supremo mit ihrem Versuch, die gegen sie verhängte jährliche Zwangsabgabe von 0,9 Prozent ihres Nettoumsatzes abzuwenden. Laut einem Bericht des Branchendienstes „Broadband TV News“ (Montag) urteilten die Richter, die Steuer gefährde die finanzielle Überlebensfähigkeit der Anbieter nicht, weil die Möglichkeit einer Aufschiebung oder Abzahlung in Raten vorgesehen sei.
Zuvor hatte die EU-Kommission die von spanischen Telekommunikationsunternehmen als unvereinbar mit der europäischen Gesetzgebung bezeichnet. Es bestehe der Verdacht, dass sie Sonderzahlung die Branche einseitig benachteilige, ihre Investitionsmöglichkeiten einschränke und in letzter Konsequenz auch den Endkunden schädige. Branchenbeobachter rechnen nach dem Urteil mit der Einleitung eines offiziellen EU-Verfahrens gegen Spanien.
Im Vorfeld hatte bereits die spanische Regulierungsbehörde CMT die Zwangssteuer kritisiert, mit der die die geforderte Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Senders TVE gegenfinanziert werden soll. Spanien ist das einzige EU-Land, in dem für das staatliche Medienangebot keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Das umstrittene Gesetz war bereits im Juli 2009 beschlossen worden(DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]
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