In den vergangenen Monaten hatten sich ARD/ZDF und acht Zeitungsverlage einen heftigen Streit um die „Tagesschau“-App geliefert. Nachdem die Verleger den Sendeanstalten vorgeworfen hatten, sich nicht an getroffene Absprachen zu halten, geht der Streit nun in eine neue Runde. Am 19. Juli soll das Landgericht Köln über eine modifizierte Anklage beraten.
Wie die Branchenseite „Funkkorrepondenz“ aktuell berichtete, hält die ARD auch die überarbeitete Klage der Zeitungsverleger gegen die „Tagesschau“-App für nicht berechtigt, da darin gezeigte Screenshotsder Anwendung unvollständig seien und nicht das Gesamtangebotwiderspiegeln würden. Laut Rundfunkanstalt seien die Beiträge der Appinteraktiv und multimedial gestaltet und damit nicht als presseähnlichanzusehen.
Eine mündliche Verhandlung vor der 31. Kammer desLandgerichts Köln zur überarbeiteten Klage der Zeitungshäuser gegen dieARD soll am 19. Juli stattfinden. Danach wird sich entscheiden, ob dieVerleger mit ihrer Klage diesmal Erfolg haben oder ob das Gericht denAusführungen der ARD folgt.
Der App-Streit war auch Thema zum Auftakt des Medienforums in Köln. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) forderte eine Einigung im Streit um die Anwendung. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten eine Entwicklungsgarantie, aber auch die privaten Anbieter auf dem Medienmarkt bräuchten bessere Rahmenbedingungen, sagte Kraft. „Daher hoffe ich auch, dass der Streit um die ‚Tagesschau‘-App doch noch in einem konstruktiven Dialog gelöst werden kann.“
Bereits im vergangenen Jahr hatten insgesamt acht Zeitungsverlage,darunter der Axel Springer Verlag sowie die WAZ-Gruppe,gegen das Angebot der „Tagesschau“-App im Netz geklagt. Aus Sicht derVerleger seien die Inhalte der Applikation zu textlastig und würden einegebührenfinanzierte Konkurrenz zu den Online-Angeboten der Printmediendarstellen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Die ARD hatte den Vorwürfen widersprochen.
Eine erste Klageschrift der Verleger war am 13. Oktober 2011 vom Landgericht Köln als zu unbestimmt zurückgewiesen worden. Eine außergerichtliche Einigung konnte im Anschluss nicht erzielt werden, da sich ARD und das ebenfalls involvierte ZDF nach Angaben der Verleger nicht an getroffene Absprachen gehalten hätten. Als Folge hatten die Verleger am 30. April 2012 eine modifizierte Klage eingereicht, um den Fall doch noch zur Verhandlung vor dem Kölner Landgericht zu bringen. [ps/dpa]
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