Im Rechtsstreit um eine Verfilmung des Missbrauchsskandal an der Odenwaldschule hat ein ehemaliger Schüler erneut eine Niederlage hinnehmen müssen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wies seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2016 zurück, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte. Die Persönlichkeitsrechte des Klägers seien nicht so schwer verletzt, dass dies eine Einschränkung der Kunstfreiheit rechtfertige, hieß es.
Der Spielfilm „Die Auserwählten“ war von der Firma ndF: Berlin für den WDR produziert und am 1. Oktober 2014 im Ersten ausgestrahlt worden. Wie die ndF (Neue Deutsche Filmgesellschaft) mitteilte, thematisiert der Film den Missbrauch von mindestens 132 Schülern an der Odenwaldschule. Einer der damaligen Schüler vertrat die Auffassung, Vorbild für eine der Hauptfiguren des Films gewesen zu sein und sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
„Die Entscheidung des OLG ist eine wichtige Entscheidung für alle Filmemacher, die historische Stoffe mit größtmöglicher Authentizität realisieren wollen. Es stärkt die Kunstfreiheit“, erklärte ndF-Produzent Hans-Hinrich Koch. Das Oberlandesgericht ließ in seinem Urteil vom 1. Oktober eine Revision nicht zu. Dagegen könne der Kläger noch Beschwerde einlegen, sagte der Gerichtssprecher. [dpa/bey]
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