Klage abgewiesen: Bellut bleibt ZDF-Intendant

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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An der rechtmäßigen Wahl des ZDF-Intendanten Thomas Bellut gab es Zweifel. Ein Mitbewerber klagte, weil er bei der Abstimmung nicht zum Zuge kam. Nun hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Die Wahl des ZDF-Intendanten Thomas Bellut muss nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am Freitag die Klage des Journalisten Varujan Hanamirian ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Hanamirian hatte geklagt, weil er nicht zur Abstimmung im Herbst 2015 zugelassen worden war. Sein Anwalt Reinhard Löffler sagte, er behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.
 
Die Stelle des Intendanten stehe nicht mehr zur Verfügung, sagte Verwaltungsgerichtspräsidentin Bettina Freimund-Holler in der Verhandlung am Freitag. Das ZDF hatte laut Gericht erklärt, dass weder Bewerbung noch Wahlvorschlag von dem Mann eingegangen seien. Erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung habe er seine Unterlagen eingereicht, sei aber nicht vorgeschlagen worden.

Hanamirian gab an, er habe die Unterlagen bereits zuvor dem damaligen Fernsehratsmitglied Christian Lindner übergeben. Dieser habe ihm später bestätigt, die Bewerbung weitergereicht und unterstützt zu haben, auch wenn er an der Abstimmung nicht teilnehmen konnte. Lindner könne sich daran nicht erinnern und hätte die Bewerbung im Zweifel auch nicht unterstützt, teilte ein Sprecher Lindners auf Anfrage mit.
 
Für Hanamirian gebe es keine unzumutbare Einschränkung, sagte die Richterin. Es sei äußerst unwahrscheinlich, dass er gewählt worden wäre. In seinen Bewerbungsunterlagen fehlten Zeugnisse und Daten zu seiner Ausbildung. Anwalt Löffler sagte, dass man ihm die Chance nicht hätte verwehren dürfen, auch wenn er es wahrscheinlich nicht geschafft hätte.
 
Zudem sei der ZDF-Fernsehrat bei der Wahl am 18. September 2015 nicht verfassungsgemäß besetzt gewesen, sagte Löffler mit Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014. Die Wahl sei eine Brüskierung des obersten Gerichts. Freimund-Holler entgegnete, das Verfahren zur Intendantenwahl sei richterlich abgesegnet worden. [dpa]

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