Im zweiten Quartal 2012 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) insgesamt sechs Verstöße gegen den Jugenschutz-Staatsvertrag in den Rundfunkmedien festgestellt. Dabei bewertete die Kommission einen Beitrag aus der RTL-Sendung „Die Supernanny“ als Verstoß gegen die Menschenwürde.
Wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am heutigen Montag mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2012 insgesamt 16 Verstöße gegen den Jugendschutz-Staatsvertrag in den Rundfunk- und Telemedien festgestellt. Davon entfielen sechs auf den Rundfunkbereich.
Einen Verstoß gegen die Menschenwürde stellte die KJM in der RTL-Sendung „Die Supernanny“ fest. In der betreffenden Sendung war die Gewalt einer alleinerziehenden Mutter gegen ihre drei kleinen Kinder im Alter von drei, vier und sieben Jahren thematisiert worden. Dabei habe der Sender eine Vielzahl von physischen und psychischen Gewalthandlungen mehrfach dargestellt. Die KJM betrachtete die Darstellung dabei als zu reißerisch. Die Kinder seien in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert und zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt worden.
Entwicklungsbeeinträchtigungen für unter 16-Jährige stellte die Kommission in einer Folge der Serie „V – Die Besucher“ fest, die auf ProSieben um 20.15 Uhr ausgestrahlt worden war. Darin war die Folterung einer Außerirdischen zu sehen gewesen. Eine Beeinträchtigung der unter 16-Jährigen konnte die KJM dabei aufgrund der Drastik der Darstellungen und der realitätsnahen Inszenierung nicht ausschließen.
Entwicklungsbeeinträchtigungen für unter 12-Jährige stellte die KJM in insgesamt drei Fällen fest. Unter anderem wurde der auf RTL2 im Tagesprogramm gezeigte Spielfilm „Jim Carroll – In den Straßen von New York“ kritisiert. An der Sendung „Die strengsten Eltern der Welt“ auf Kabel1 beanstandete die Kommission generell die Darstellung, nach der mit Strenge und Strafe das Verhalten von Jugendlichen geändert werden könne. In einer speziellen Folge war eine Jugendliche durch strenge Behandlung von ihrem Drogenkonsum abgebracht worden. Laut KJM hätte eine Person in der entsprechenden Position vielmehr therapeutische Hilfe gebraucht und keine Strafe. Weiterhin wurde ein Beitrag aus der ProSieben-Sendung „Newstime“ kritisiert, der die Misshandlung eines 13-jährigen Paraguayers durch die Polizei zeigten. Die Bilder seien wiederholt gezeigt und durch die Kommentierung dramatisiert worden.
Einen Verstoß aufgrund falscher Platzierung eines Trailers stellte die KJM im Falle des ProSieben-Films „The Punisher“ fest. Der Trailer des erst ab 18 freigegebenen Films war vor 23.00 Uhr mit Bewegtbildern ausgestrahlt worden, was einen Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen darstelle. [ps]
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