KJM kritisiert Reality-Formate

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im ersten Halbjahr 2010 über 320 Beschwerden und Anfragen zu Rundfunk- und Telemedienangeboten bearbeitet. Die meiste Kritik erntete das Reality-TV-Format „Big Brother“.

Die KJM erreichten im ersten Halbjahr 2010 eine Vielzahl von Beschwerdenüber Programmangebote privater TV-Sender. Wie die Kommission am Montagmitteilte, ging ein wesentlicher Anteil der Beschwerden imBerichtszeitraum gegen die zehnte Staffel des Reality-TV-Formats „BigBrother“ (ausgestrahlt auf Sky und RTL 2) ein. Die Kritik richtete sichvor allem gegen einzelne Äußerungen verschiedener Bewohner des „BigBrother“-Hauses. Eine Vielzahl von Beschwerden erreichte die KJM zu demCasting-Format „Deutschland sucht den Superstar“, dessen siebte Staffelim Januar startete. Aber auch Kampfsport-Formate wie „Ultimate Fighting“standen in der Kritik. Auch die MTV-Reality-Show „Bully Beatdown“, beider sich Opfer von „Schulhofschlägern“ an ihren Peinigern rächen können,indem sie sie mit einem professionellen „Ultimate Fighting“-Kämpfer inden Ring schicken, war Inhalt von Beschwerden.
 
Aufgrund des hohen Gewaltanteils stellt das Format „The UltimateFighter“ auf DSF (jetzt Sport1) einen Sonderfall unter den Prüffällender KJM dar. Insgesamt 13 Folgen des Kampfsportformats „The UltimateFighter“ auf DSF wurden von der KJM geprüft. Bei Folge 2, die imGegensatz zu den anderen Folgen bereits im Spätabendprogramm ab 22 Uhrausgestrahlt wurde, stellte die KJM vorläufig eineEntwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige fest und leitete einOrdnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Anhörung läuft zurzeit noch. Zweiweitere im Nachtprogramm (ab 23 Uhr) ausgestrahlte Sendungen, befindensich laut KJM noch im Prüfverfahren.

Einige Beschwerden richteten sich gegen die Äußerungen einer Moderatorinbei der Verleihung des Musikpreises „VIVA Comet 2010“. Ebensobeschwerten sich Zuschauer über Coaching-Formate wie „Die Super-Nanny“oder „Die Mädchen-Gang“. Einen Beitrag über die Amokfahrt in Hollandwährend einer Parade der Königsfamilie zum niederländischenNationalfeiertag, ausgestrahlt am 30.04.2009 um 12:50 Uhr auf RTL,bewertete das Plenum der KJM einstimmig als Verstoß(Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige). Die drastischenBilder wurden innerhalb eines Boulevardmagazins als „Breaking News“angekündigt.

Im Bereich Internet war die KJM im Berichtszeitraum mit insgesamt knapp140 Fällen befasst. Mehr als 70 Fälle wurden inhaltlich abschließendbewertet. In gut 30 Fällen lag ein Verstoß gegen die Bestimmungen desJMStV vor: Das waren zu gleichen Teilen Angebote mit pornografischenInhalten und Angebote mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. VierAngebote wiesen rechtsgerichtetes Gedankengut auf. In über 40 Fällenkonnte das Verfahren eingestellt werden, da hier keine Verstöße mehrgegeben und auch alle weiteren
Einstellungsbedingungen erfüllt waren. [mw]

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