In ihrem Bericht für das dritte Quartal 2012 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verschiedene Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufgelistet. Gerügt werden unter anderem der Privatsender Vox, der eine Dokumentation zu ungewöhnlichen Sexualpraktiken zur Primetime ausgestrahlt hatte.
Am heutigen Mittwoch hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihren Bericht über die Jugendschutzverstöße in den Rundfunk- und Telemedien im dritten Quartal 2012 veröffentlicht. Demnach hätten die Sender Vox und Kabel Eins in je einem Fall gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstoßen.
So hatte der Privatsender Vox die Spiegel-TV-Dokumentation „Tempel der Lust – Das Geschäft mit der käuflichen Liebe“ bereits um 20.15 Uhr ausgestrahlt. In der Sendung wurden verschiedene Bordelle und Swinger-Clubs thematisiert, darunter auch ein SM- und Fetisch-Studio. Dabei seien ungewöhnliche Sexualpraktiken wie Atemreduktion, Vollgummierung oder Fesselung aus der Erwachsenenperspektive als normal dargestellt worden. Die KJM sieht darin die Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige. Diese seien nicht in der Lage, die dargestellten Praktiken einzuordnen. Das Programm hätte demnach mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren versehen werden müssen und erst nach 22.00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.
Einen weiteren Verstoß und die Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige machte die KJM im Falle der Ausstrahlung des Horror-Action-Streifens „Resident Evil: Apokalypse“ aus. Dieser Film verfügt in seiner ungekürzten Fassung über die FSK-Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“. Kabel Eins hatte den Film vor 23.00 Uhr gezeigt, hätte ihn jedoch erst nach 23.00 Uhr ausstrahlen dürfen. [ps]
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