Der einstige Medienmogul Leo Kirch hat erneut gegen die Deutsche Bank den Kürzeren gezogen. Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht scheiterte Kirch mit einer Anfechtungsklage auch in zweiter Instanz gegen das Bankhaus.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erklärte am Mittwoch die Beschlüsse der Hauptversammlung 2007 überwiegend für wirksam. Damit blieb Kirch mit seiner Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch in zweiter Instanz fast völlig erfolglos. Kirchs Klage konnte allerdings einen kleinen Teilerfolg verbuchen, da das OLG die Beschlüsse zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für nichtig erklärte. Rechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus aber nicht.
Kirch prozessiert schon seit Jahren gegen die Deutsche Bank, der er den Niedergang seines Medienimperiums vorwirft. Der damalige Deutsche-Bank-Chef hatte sich im Jahre 2002 in einem Fernsehinterview kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert, worauf das Unternehmen ins Rutschen kam. Der Bundesgerichtshof stellte 2006 einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz gegen Breuer und die Deutschen Bank fest. [mw]
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