Kirch tritt erneut gegen die Deutsche Bank an

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Vor dem Frankfurter Landgericht hat das Verfahren Leo Kirchs gegen die Deutsche Bank begonnen, in dem der frühere Medienunternehmer die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat des Finanzinstituts kippen will.

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, müsste die Deutsche Bank den Aufsichtsrat neu wählen, sollte Leo Kirch Recht bekommen. In der mündlichen Verhandlung sagten Kirchs Rechtsanwälte, die Bank-Führung habe auf der Hauptversammlung am 10. Juni 2003 den Aktionären nicht deutlich gemacht, dass das Kreditinstitut mit Schadenersatzforderungen von Kirch zu rechnen habe. Der Unternehmer hält zudem die Wahl zum Aufsichtsrat des größten deutschen Finanzinstituts auf der Hauptversammlung 2002 für ungültig, weil die Aufsichtsratsmitglieder nicht in Einzelabstimmung, sondern in einem Listenverfahren gewählt worden waren.
 
Auf der Hauptversammlung hatten die Kirch-Anwälte einen Antrag gestellt, die Mitglieder einzeln zu entlasten. Dies war abgelehnt worden. Die Deutsche Bank wies den Vorwurf zum Prozessauftakt am Mittwoch in Frankfurt zurück: Die Satzung des Instituts sehe die
Listenwahl vor.
 
In einem ähnlichen Fall hatte das Münchener Landgericht im April die Blockwahl des Aufsichtsrates bei der HVB (HypoVereinsbank) für ungültig erklärt. Das Aktienrecht gehe vom Grundsatz der Einzelabstimmung aus und lasse eine Blockabstimmung nur dann zu, wenn alle anwesenden Aktionäre mit diesem Verfahren einverstanden seien, begründete das Gericht damals das Urteil.
 
Hintergrund weiterer Vorwürfe ist ein Interview aus dem Jahr 2002, das der damalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, einem Fernsehsender gab. Darin hatte Breuer von einer misslichen Lage gesprochen, in der sich der Kirch-Konzern befinde, noch bevor die Schieflage des Medienunternehmens öffentlich diskutiert wurde. Das Oberlandesgericht in München hatte die Bank dafür haftbar gemacht, weil hier Bankgeheimnisse verraten worden seien. Derzeit liegt diese Klage beim Bundesgerichtshof. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb.
 
Ein langer Prozess ist sehr wahrscheinlich. Das Verfahren soll am 20. Oktober mit einer zweiten mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden. [lf]

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