Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und vier Ex-Manager des Geldinstituts können wohl nicht auf gnädige Richter hoffen, sollten sie vor dem Landgericht München wegen Prozessbetrugs im Nachgang zur Kirch-Pleite angeklagt werden.
Das geht aus einem Beschluss der 5. Strafkammer zu einer Beschwerde des ehemaligen Bank-Chefs Josef Ackermann hervor, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe.
Der Vorsitzende Richter Peter Noll und zwei Kollegen weisen darin den Protest Ackermanns gegen die Beschlagnahme von Daten durch die Staatsanwaltschaft im Sommer 2012 zurück. Seine Anwälte hatten die Aktion als unverhältnismäßig kritisiert. Das sieht Noll anders: Kripo und Fahnder, so der Jurist, der unter anderem den Siemens-Schmiergeld-Komplex betreute, seien bei der Sicherung der Daten extrem sorgfältig vorgegangen. Alles sei mit der Deutschen Bank abgestimmt gewesen.
Ackermann bleibt nun laut „Spiegel“ nur noch, Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlagnahme einzulegen. Nach erster Sichtung der Ermittlungsakten kommt Noll zu dem Schluss, dass die Sicherstellung des Materials angesichts der „Intensität des Verdachts“ und eines möglichen Prozessbetrugs „in dreistelliger Millionenhöhe“ gerechtfertigt war. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.
Fitschen sagte am Dienstag vergangener Woche bei der Staatsanwaltschaft aus und will am Montag dieser Woche erneut erscheinen. Kommt es zur Anklage gegen ihn und seine Ex-Kollegen, treffen sie im Prozess auf einen alten Bekannten: Noll. Er würde die Verhandlung leiten. [fp]
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