Kirch-Prozess: Erben können auf Schadensersatz hoffen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach zehn Jahren könnte der Streit um die Schadensersatzforderung in Milliardenhöhe für die Familie Kirch zu einem Ende kommen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe gegen die Deutsche Bank berechtigt seien. Ein Urteil ist damit in Sichtweite.

Der Deutschen Bank droht im Schadenersatz-Prozess um die Insolvenz der Kirch-Gruppe 2002 eine teure Niederlage. Das Oberlandesgericht München hält es für „sehr wahrscheinlich“, dass der einstige Vorstandschef Rolf Breuer den 2002 ums Überleben kämpfenden Medienkonzern von Leo Kirch gezielt unter Druck gesetzt habe. Die Deutsche Bank dürfte das Ziel gehabt haben, die Umstrukturierung der Kirch-Gruppe zu begleiten oder zumindest eine Sanierung an der Deutschen Bank vorbei zu verhindern, heißt es in einem Gerichtsbeschluss, der am Montag bekannt wurde. Kirchs Schaden hätte danach im Entzug der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit bestanden, den die Bank „zumindest billigend in Kauf genommen“ hätte.
 
Die Insolvenzverwalter und die Erben des im Juli 2011 verstorbenen Leo Kirch haben die Bank auf gut zwei Milliarden Euro Schadenersatz verklagt. Sie werfen Breuer vor, den Medienkonzern vorsätzlich geschädigt zu haben. Die Kirch-Gruppe war im April 2002 pleite gegangen. Breuer hatte zwei Monate zuvor in einem Fernsehinterview Kirchs Kreditwürdigkeit bezweifelt.

Das Urteil in dem Schadenersatzprozess könnte schon am 16. November fallen. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy sagte am Montag, die Beweisaufnahme zur Frage der Haftung sei aus seiner Sicht abgeschlossen. Deutsche-Bank-Anwalt Peter Heckel sagte dagegen: „Der Laden war schon pleite. Das hatte doch mit dem Interview nichts zu tun!“ Er sehe nicht, wie man jetzt zu einer Verurteilung kommen könne. Neue Vergleichsgespräche gebe es nicht.
 
Das Gericht hält es nach der 20-monatigen Beweisaufnahme für sehr wahrscheinlich, dass Breuer Kirch mit dem Interview unter Druck setzen wollte, der Deutschen Bank ein lukratives Beratungsmandat zur Sanierung des Medienkonzerns zu erteilen. Zwei Anglistik-Professorinnen erklärten am Montag als Gutachterinnen, dem auf Englisch verfassten Vorstandsprotokoll der Bank vom Januar 2002 zufolge sei sie damals bereits gebeten worden, als Vermittlerin tätig zu sein.
 
Ob die Bitte vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), von dem Medienzaren Rupert Murdoch oder einem Dritten gekommen sei, sei unklar. Die Banker seien der Ansicht gewesen, vorher müsse Leo Kirch gefragt werden, ob er ihnen ein Beratungsmandat erteilen würde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die früheren Bankchefs Breuer und Josef Ackermann wegen des Verdachts, sie hätten vor Gericht irreführend darüber ausgesagt.
 
Am kommenden Freitag will das Gericht die mögliche Schadenshöhe Kirchs klären. Der hatte kurz vor der Insolvenz noch versucht, die Fernsehgruppe ProSiebenSat.1 an den Disney-Konzern zu verkaufen. Für das Scheitern des Verkaufs machen die Erben und Insolvenzverwalter Breuers Interview verantwortlich. [dpa/hjv]

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