Kirch-Pleite: Strafprozess gegen Breuer ausgesetzt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Noch vor Verlesung der Anklageschrift hat das Landgericht München I das Strafverfahren gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer ausgesetzt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest, alle bisher vereinbarten sind mit der Entscheidung hinfällig.

Wegen Terminproblemen hatte das Gericht einen Ersatzschöffen verpflichtet, aber auch der Ersatz musste seine Teilnahme absagen. Der Name des zweiten Ersatzschöffen aber war der Verteidigung nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Dies hätte eine Woche vor der Verhandlung am Donnerstag passieren müssen.
 
Daher beantragte die Verteidigung Breuers, die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts prüfen zu lassen. Weil die dafür vorgesehene Frist von einer Woche aber die anschließenden Termine wegen der Urlaubspläne der Richter infrage stellte, setzte der Vorsitzende Richter Anton Winkler das Verfahren aus. Der Prozess muss nun komplett neu angesetzt werden.

Zuvor hatte der Beginn des Verfahrens sich bereits um eineinhalb Stunden verschoben. Der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer muss sich wegen versuchten Prozessbetrugs vor dem Landgericht München I verantworten. 
 
Konkret wirft die Anklage dem ehemaligen Top-Banker vor, 2003 in einem Schadenersatzprozess vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben. Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2009 Anklage erhoben, doch die Ermittlungen zogen sich hin, das Gericht forderte Nachermittlungen und ließ die Klage erst im März zu.
 
Breuer hatte gesagt, seine in dem Interview geäußerten Zweifel an der Kreditwürdigkeit Kirchs basierten ausschließlich auf Medienberichten – und nicht wie die Kirch-Seite und die Staatsanwaltschaft meinen, auf bankinternen Informationen.
 
„Mit Blick auf die Stellung des Angeschuldigten als Vorstandsmitglied und Vorstandssprecher der Bank und mit Blick auf seine konkrete Befassung mit dem in Redestehenden Kreditmanagement, hält die Staatsanwaltschaft diese Äußerung für bewusst wahrheitswidrig“, heißt es in einer Pressemitteilung der Ermittler aus dem Jahr 2009.

Das Geldhaus unterhielt nämlich zu einem Teil des Kirch-Konzerns Geschäftsbeziehungen. So soll Breuer bereits 2001 bei einer Sitzung gewesen sein, auf der vor Risiken bei Kirch gewarnt worden sein soll. Auch im derzeit parallel laufenden Zivilprozess beteuerte Breuer, das Gespräch sei rückblickend ein Unfall und Fehler gewesen. In dem Verfahren hatte Kirch den letzten öffentlichen Auftritt vor seinem Tod.
 
Auch, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Interview und der spektakulären Milliardenpleite Kirchs gebe, wies Breuer zurück. „Was ich gesagt habe, war die Wahrheit und allgemein bekannt“, sagte Breuer, der im November 74 Jahre alt wird. Am Ende wird das Landgericht München entscheiden müssen, ob das stimmt. Falls nicht, drohen Breuer eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. [dpa/ar/js]

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