Kirch-Klage abgewiesen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt – Ein New Yorker Gericht hat die Klage des früheren Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank und ihren ehemaligen Chef Rolf Breuer in allen Punkten abgewiesen.

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald kommt zu dem Schluss, dass die Äußerungen des früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer dem Medienunternehmer Leo Kirch keinen Schaden zugefügt haben. Die von Kirchs US-Anwälten eingereichte Klage gegen das Geldhaus und seinen heutigen Aufsichtsratschef wegen bösartiger Verleumdung und unerlaubter Handlung sei deshalb gegenstandslos, so die Richterin.
Breuer hatte Anfang Februar 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Nur zwei Monate danach brach das Medienunternehmen zusammen. Seitdem überzieht Kirch die Deutsche Bank und Breuer mit Klagen und fordert Schadensersatz.

Nach Überzeugung der New Yorker Richterin handelt es sich bei den Aussagen Breuers lediglich um eine reine Meinungsäußerung, die nach derzeitiger Rechtsprechung nicht sanktioniert werden könne. Zudem habe Breuer in dem Interview keine falschen Äußerungen gemacht. Sie entsprächen vielmehr der Wahrheit. Auch bestehe kein Grund zu der Annahme, dass Breuer mit der Aussage die Kirch-Gruppe habe unter Druck setzen wollen. Man könne die Äußerungen nicht als einen Appell an die Geschäftspartner Kirchs verstehen, ihre Beziehungen zu dem Medienunternehmer zu beenden.Kirchs US-Anwälte teilten mit, dass sie gegen das Urteil Revision einlegen werden. Die Finanzwelt habe Breuers Aussagen sehr ernst genommen und entsprechend reagiert. Damit sei der Bankier für die spätere Zahlungsunfähigkeit Kirchs verantwortlich.
 
Erst am Montag war bekannt geworden, dass ein Leo Kirch nahe stehender Aktionär der Deutschen Bank Strafanzeige wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung gegen das Geldhaus gestellt hat. Der Kläger wirft dem Institut vor, bisher keine Rückstellungen für mögliche Schadensersatzzahlungen an Kirch gebildet zu haben. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe. Einem Schreiben von Kirchs Anwaltsbüro Bub, Gauweiler & Partner zufolge wird der Streitwert auf 100 Millionen Euro geschätzt. [lf]

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