Es ist beschlossene Sache: Geförderte deutsche Kinofilme werden künftig für einen kürzeren Zeitraum im Kino zu sehen sein als bisher, darauf haben sich Vertreter der Film– und Medienbranche geeinigt.
Am zweiten Mai 2023 waren sich diverse Verbände der deutschen Film- und Medienbranche einig: Alle haben eine sogenannte Änderung der Sperrfristen für durch das FFG (Filmförderungsgesetz) geförderte deutsche Kinofilme unterzeichnet. Genauer gesagt, ist eine Verkürzung und Flexibilisierung besagter Sperrfristen gemeint. Doch welche Maßnahmen stecken genau dahinter?
2 Monate verkürzte Kinolaufzeit für deutsche Filme
Für den einzelnen Kinogänger bedeutet diese Änderung, dass die Gesamtlaufzeit geförderter deutscher Filme in den Lichtspielhäusern künftig eingekürzt wird. Waren zuvor sechs Monate für Kinovorführungen vorgesehen, werden jene vom FFG geförderten Filme also bald nur noch vier Monate am Stück auf der großen Leinwand zu sehen sein.
Grund für die Umstellung seien die veränderten Marktbedingungen. Andere Ausspielwege wie der Streaming-Bereich haben enorm an Bedeutung gewonnen und das Kino in puncto Zuschauerzahlen hinter sich gelassen. Eine zu lange Kinolaufzeit würde demnach die Verbreitung geförderter deutscher Filme auf bespielsweise digitalen Plattformen einschränken und verkomplizieren.
Der Beschluss steht, die Umsetzung kommt noch
Die Verbände rechnen auch mit weniger burökratischem Aufwand, da durch die Einkürzung der Sperrfristen diverse Sonderanträge an die FFA (Filmförderungsanstalt) in Zukunft wegfallen würden. Die Neuregelung müsse nur noch durch den Verwaltungsrat der FFA in eine Richtlinie umgesetzt werden.
Unterzeichnet haben diese Neuregelung insgesamt 13 Verbände. Darunter sind beispielsweise AG Kino e.V., AG Verleih oder auch die ARD und das ZDF.
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