2011 hatte der österreichische Anti-Piraterie-Verein VAP eine einstweilige Verfügung gegen den Internetanbieter UPC erwirkt, da dieser Zugang zum mittlerweile geschlossenen illegalen Internetportal Kino.to gewährte. Das laufende Musterverfahren wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) unterbrochen.
In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) eingeleiteten Musterprozess gegen den Internet-Provider UPC hat der OGH den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe gebeten. Der EuGH soll die für den Prozess relevanten EU-rechtlichen Bestimmungen auslegen und beantworten, ob Internetprovider wie UPC mitverantwortlich sind, wenn über ihre bereitgestellten Internetzugänge illegale Video-Plattformen wie Kino to genutzt werden können, obwohl sie über die Illegalität der Dienste informiert sind. Das Verfahren wird erst fortgesetzt, wenn der EuGH eine Vorabentscheidung getroffen hat.
Der VAP vertraue darauf, dass der EuGH die Verantwortung ebenfalls bei den Internetanbietern sehe und betonen wird, dass Urheberrechte bei einer Abwägung der betroffenen Interessen angemessen zu berücksichtigen sind. Ferdinand Morawetz, Präsident des VAP, sieht „eine zentrale Frage der Verantwortlichkeit im Internet noch ungeklärt“ und forderte die Internet-Provider auf, auch jetzt schon „gemeinsam mit der Kreativwirtschaft für ein sicheres Internet und einen stabilen Marktplatz zusammen zu arbeiten.“
Im Mai 2011 hatte der VAP beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Internetanbieter UPC erwirkt. UPC Austria wurde von der VAP stellvertretend für den mittlerweile verurteilten Betreiber der Streaming-Plattform zur Verantwortung gezogen. [rh]
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