„kino.to“: Ermittlungen gegen 21 Personen – Nachahmer befürchtet

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach dem Schlag der Behörden gegen das Internet-Portal kino.to rechnet die Filmindustrie in Deutschland mit der Entstehung ähnlicher Plattformen.Der Großteil der festgenommenen Drahtzieher bleibt unterdessen weiterhin in Haft.

„Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden“, sagte die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Christiane Ehlers, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Wegen des Verdachts der illegalen Verbreitung von Spielfilmen wurden am Mittwoch bei einer bundesweiten Razzia die Geschäftsräume des Betreibers von kino.to durchsucht und 13 Beschuldigte festgenommen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte.

Die Streaming-Plattform kino.to sei „das mit Abstand bekannteste illegale Angebot“ gewesen, sagte Ehlers. Es sei zu erwarten, dass das Vorgehen der Behörden „eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken“ werde.  Die Geschäftsmodelle solcher Angebote seien aber offenbar so lukrativ, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Plattformen zu rechnen sei. Die Bereitstellung von illegalen Filmkopien schade aber vor allem auch kleinen Produktionsfirmen, die mit Hilfe von Krediten ihre Filmidee verwirklicht und dann endlich ins Kino gebracht hätten.

Unterdessen wurde bekannt, dass einen Tag nach der bundesweiten Razzia gegen das Filmportal 12 der 13 Festgenommenen weiter in Haft sind. Eine Person sei freigelassen worden, nach einem weiteren Beschuldigten werde noch gesucht, sagte am Donnerstag der Sprecher der Dresdener Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein.

Insgesamt werde gegen 21 Personen ermittelt, sagte Klein. Unter ihnen seien sowohl Betreiber der Website kino.to als auch – zum Teil mit diesen identisch – Personen, die beschuldigt werden, als sogenannte Streaming-Hoster illegale Kopien von Filmen für Internet-Nutzer bereitgestellt zu haben.

„Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten“, sagte der Staatsanwalt. Nach seinen Angaben wurden am Mittwoch 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten durchsucht. Dabei seien Server beschlagnahmt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen mehrere Monate dauern werden.

Die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden, sagte Klein. Die Plattform soll zuletzt von täglich etwa vier Millionen Menschen genutzt worden sein. Die Betreiber erzielten entsprechend hohe Einnahmen aus Internet-Werbung. Sowohl der Schaden für die Filmwirtschaft als auch die Gewinne der Hauptbeschuldigten werden auf siebenstellige Euro-Beträge geschätzt.

Die GVU, eine Einrichtung von Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Branche, ging erstmals im Mai 2008 gegen kino.to vor. Das jetzige Vorgehen der Behörden folgt einem Strafantrag der GVU vom 28. April. [dpa/ar]

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16 Kommentare im Forum
  1. AW: "kino.to": Ermittlungen gegen 21 Personen - Nachahmer befürchtet Ja, durch ständige "Werbung" in Computerzeitschriften oder im Fernsehen. So wie "Rapidshare" stellvertretend für böse Downloadanbieter stand, wurde kino.to in jedem Artikel über illegale Streams erwähnt. Bessere kostenlose Werbung kanns kaum geben.
  2. AW: "kino.to": Ermittlungen gegen 21 Personen - Nachahmer befürchtet Bitte auch gegen google, bing, yahoo...etc. vorgehen, denn die Suchanfrage: Lieblingsfilm + stream bringt das selbe Ergebnis [Wenn auch nicht so hübsch, wie bei kino.to] BITTE,... BITTE,... BITTE,... [da lacht das Anwaltherz] Die GVU, eine Einrichtung von Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Branche, ging erstmals im Mai 2008 gegen kino.to vor. Ich hoffe mal nicht in Uniform. Die Rechtsgrundlage finde ich in welcher Rechtsvorschrift... ??? Ach... eine Privatfirma/ Verein kann gegen Ratten in ihrem Keller vorgehen, aber nicht gegen natürliche Personen. Aber bei Grundrechte kann man bestimmt mal auch ein Auge zudrücken... Ich sehe die Verfassungsrichter schon ungläubig vor mir. Fazit: Spaß wie Sau!!!
  3. AW: "kino.to": Ermittlungen gegen 21 Personen - Nachahmer befürchtet @lichtblick razzia wurde doch von der polizei gemacht. wo ist also das problem? ein vorgehen kann auch in form vom gang zum anwalt statt finden. auch privatermittlungen sind erlaubt. dafür gibts detektive. deckt sich alles mit der verfassung. user müssen meiner meinung nach keine angst haben. sind zu viele. der schreck sizt bei vielen jetzt schon in den knochen. minimum 20% der kino.to user werden keinen solchen dienst mehr aufrufen. für die anderen gibts movies2k.
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