Das Familienglück auf Facebook teilen ist verlockend. Doch Eltern sollten hier besonders vorsichtig sein: Es lauern rechtliche Fallstricke beim unbedachten Fotopost in den sozialen Netzwerken.
Kinderfotos auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken sind bei immer mehr Eltern angesagt. Dass sie sich – und auch ihre Kinder – vor mögliche Probleme stellen, ist nur den wenigsten Eltern bewusst. Grundsätzlich gilt, dass auch Kinder ein Recht am eigenen Bild haben – und damit vor dem Posting um Erlaubnis gefragt werden müssen.
„Spätestens ab dem 14. Lebensjahr können Kinder für bereits veröffentlichte Bilder einen Unterlassungsanspruch gegen die Eltern gerichtlich durchsetzen“, warnt Solmecke. „Das Veröffentlichen der Bilder ohne ihre Einwilligung ist eine klare Persönlichkeitsrechtsverletzung. Unter Umständen kann das Kind aufgrund dieser Verletzung zusätzlich zum Unterlassungsanspruch eine Geldentschädigung verlangen“.
Deshalb sollten Eltern im Bestfall nicht ohne Einwilligung der Kinder Fotos von ihnen im Internet veröffentlichen – vor allem dann, wenn es sich um Nacktfotos dreht oder um Fotos, die dem Kind später peinlich sein könnten. Außerdem können unbedacht gepostete Bilder auch zum Nachteil von Kindern im sozialen Umfeld wie Schule und Job werden. [hjv]
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