Kika-Prozess: Staatsanwalt fordert mehr als sechs Jahre Haft

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wegen Millionenbetrugs beim öffentlich-rechtlichen Kinderkanal (Kika) soll der frühere Kika-Herstellungsleiter nach Forderung der Staatsanwaltschaft für sechs Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Der Angeklagte habe sich der Bestechlichkeit und Untreue schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Frank Riemann am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Erfurt. Die Tat sei durch Schwachstellen bei internen Kontrollen des Senders begünstigt worden. Das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.
 
Der 44 Jahre alte einstige Kika-Manager hatte gestanden, mit Scheinrechnungen bei dem Sender eine Millionensumme veruntreut zu haben, um seine Spielsucht zu finanzieren. Einem Gutachter zufolge ist der Angeklagte ein pathologischer Spieler. „Sein Gesamtverhalten war auf Geldbeschaffung und das Spiel ausgerichtet, es gab nichts anderes“, sagte Werner E. Platz vom Berliner Vivantes-Humboldt-Klinikum vor dem Erfurter Landgericht über den Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seit 2005 Rechnungen von rund 4,6 Millionen Euro ohne Gegenleistung zur Zahlung angewiesen zu haben. Ein Prüfer vom ZDF erhob im Zeugenstand Vorwürfe gegen den ehemaligen Kika-Chef Frank Beckmann, der Kontrollen vernachlässigt habe und Hinweisen auf Casino-Besuche nicht konsequent nachgegangen sei.

Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, über Jahre Millionen bei dem Erfurter Sender abgezweigt zu haben, um damit seine Spielsucht zu finanzieren. Für sein ausgeprägtes Spiel an Automaten habe der Angeklagte, der unter epileptischen Krampfanfällen leide, sogar gesundheitliche Schädigungen in Kauf genommen, sagte der Gerichtspsychiater. Er schloss eine erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit nicht aus, was sich strafmildernd auswirken könnte. Zugleich bescheinigte er dem einstigen Kika-Manager mit einem IQ von 107 eine überdurchschnittliche Intelligenz.

Der ZDF-Revisor Alfons Birke, der den Erfurter Sender mit überprüfte, berichtete von Schwachstellen und dem Versagen interner Kontrollen. So hätten bei einer ordnungsgemäßen Fachaufsicht des federführenden MDR etwa Vollmachtsüberschreitungen auffallen müssen. Ebenso hätte der Kika-Programmgeschäftsführer als Vorgesetzter des Angeklagten zumindest stichprobenartig die Abläufe überprüfen müssen. Dann hätte er bemerkt, dass Mitarbeiter Rechnungen als sachlich richtig gegenzeichneten, ohne diese beurteilen zu können.

„Der Programmgeschäftsführer kann sich nicht nur auf die Position zurückziehen, für die strategische Ausrichtung des Senders zuständig zu sein“, sagte der Revisor. Hinweise auf häufige Spielbankbesuche des früheren Herstellungsleiters, der die finanziellen Dinge des Senders managte, seien „Warnsignale aller erster Güte“. Diesen hätte der langjährige Kika-Chef Beckmann intensiv nachgehen müssen.

Beckmann hatte in dem Prozess erklärt, ihn habe nur ein Gerücht über die Spielfreude des Angeklagten erreicht, das dieser – darauf angesprochen – aber abgewiegelt habe. Außerdem habe er einzelne Rechnungen nie gesehen. „Ich bin davon ausgegangen, dass alles in Ordnung ist“, hatte er mit Verweis auf auf Kontrollen durch die Landesrechnungshöfe sowie interne Revisionen gesagt. Außerdem seien die Rechnungen beim federführenden MDR in Leipzig nochmals geprüft worden; Beanstandungen habe es in seiner Amtszeit keine gegeben.

Ein Kika-Redakteur schilderte im Zeugenstand, wie Hinweise auf die häufigen Casino-Besuche des Angeklagten und auf die Unmengen an verspieltem Geld ignoriert worden seien. Er habe sich mehrfach an seinen Vorgesetzten gewandt, sagte der Mitarbeiter in der Programmplanung. Allerdings seien die Reaktionen immer ablehnender geworden. „Alle haben Angst vor ihm gehabt, auch ich“, sagte der Zeuge über den Angeklagten. „Wir waren ihm alle ausgeliefert“. [dpa/ar]

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